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Bayern

Kurbeitrag in Waltenhofen

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,25 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Waltenhofen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,50 EUR je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,25 EUR für 6 bis 15 Jahre, Kinder unter 6 frei. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber meldet spätestens am Ankunftstag online.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,50 EUR je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,25 EUR für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,25 €
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei, müssen aber gemeldet werden; ein Arbeitgebernachweis ist elektronisch als Onlinemeldung hochzuladen (§ 4 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung durch den Gastgeber spätestens am Ankunftstag (§ 5 Abs. 1); Angaben zur Berechnung spätestens einen Tag nach Abreise, Abführung innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Einhebung durch den Gastgeber, Abführung an die Gemeinde innerhalb der im Bescheid genannten Frist; Haftung des Gastgebers für den Eingang (§ 6).
Einreichung
Elektronische Onlinemeldung (§ 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Waltenhofen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Waltenhofen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet sind die Gemarkungen Martinszell, Oberdorf, Niedersonthofen und Memhölz (§ 2).
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag (§ 7).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waltenhofen.

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