Sachsen-Anhalt
Beherbergungssteuer in Burg
- Höhe
- gestaffeltSonderregel, siehe Details
- Anmeldung
- halbjährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Burg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Stadt Burg erhebt eine Beherbergungssteuer, die sich nach dem Beherbergungsaufwand je Person und Nacht richtet (1,00 / 1,20 / 1,50 EUR je Übernachtung). Der Steuerschuldner reicht halbjährlich innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Kalenderhalbjahres eine Steueranmeldung ein und zahlt zugleich. Befreit sind unter 18-Jährige und Personen mit GdB ab 80.
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Staffel nach dem Beherbergungsaufwand je Person und Übernachtung (Bemessungsgrundlage nach § 4): bis 30,00 EUR 1,00 EUR; 30,01 bis 100,00 EUR 1,20 EUR; ab 100,01 EUR 1,50 EUR je Übernachtung bzw. Tag. Bei Belegung einer Beherbergungseinheit durch mehrere Gäste wird der Betrag für die gemeinschaftliche Beherbergung durch die Anzahl der Gäste geteilt; steuerpflichtig ist der anteilige Aufwand der nicht befreiten Gäste. Laut Erklärungsvordruck: Beherbergungen inkl. USt abzgl. Nebenkosten pro Nacht bzw. Tag und Person. (gilt seit 01.09.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 7 Abs. 1: Steuererklärung (Steueranmeldung) innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres; § 8 Abs. 1: Steuer mit Abgabe der Erklärung, spätestens mit Ablauf von 15 Tagen nach Ablauf des Kalenderhalbjahres fällig.
- Zahlung
- Überweisung der berechneten Steuer bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalenderhalbjahres auf ein Konto der Stadt Burg unter Angabe des Kassenzeichens (laut Erklärungsvordruck).
- Einreichung
- Erklärung auf dem von der Stadt Burg vorgeschriebenen Vordruck, unterschrieben vom Steuerschuldner oder Bevollmächtigten.
- Betrieb anzeigen
- Bei fehlender, verspäteter oder unrichtiger Erklärung setzt die Stadt die Steuer per Bescheid fest (Schätzung und Verspätungszuschläge möglich).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Burg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Burg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreiung für Personen mit GdB ab 80 gilt gegen Vorlage des Ausweises.
- Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen müssen der Stadt die Beherbergungseinrichtungen mitteilen (§ 9).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Burg.
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