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Sachsen-Anhalt

Beherbergungssteuer in Burg

Höhe
gestaffeltSonderregel, siehe Details
Anmeldung
halbjährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Burg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Stadt Burg erhebt eine Beherbergungssteuer, die sich nach dem Beherbergungsaufwand je Person und Nacht richtet (1,00 / 1,20 / 1,50 EUR je Übernachtung). Der Steuerschuldner reicht halbjährlich innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Kalenderhalbjahres eine Steueranmeldung ein und zahlt zugleich. Befreit sind unter 18-Jährige und Personen mit GdB ab 80.

Höhe
Sonderregel (siehe Stadtseite)
Staffel nach dem Beherbergungsaufwand je Person und Übernachtung (Bemessungsgrundlage nach § 4): bis 30,00 EUR 1,00 EUR; 30,01 bis 100,00 EUR 1,20 EUR; ab 100,01 EUR 1,50 EUR je Übernachtung bzw. Tag. Bei Belegung einer Beherbergungseinheit durch mehrere Gäste wird der Betrag für die gemeinschaftliche Beherbergung durch die Anzahl der Gäste geteilt; steuerpflichtig ist der anteilige Aufwand der nicht befreiten Gäste. Laut Erklärungsvordruck: Beherbergungen inkl. USt abzgl. Nebenkosten pro Nacht bzw. Tag und Person. (gilt seit 01.09.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 7 Abs. 1: Steuererklärung (Steueranmeldung) innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres; § 8 Abs. 1: Steuer mit Abgabe der Erklärung, spätestens mit Ablauf von 15 Tagen nach Ablauf des Kalenderhalbjahres fällig.
Zahlung
Überweisung der berechneten Steuer bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalenderhalbjahres auf ein Konto der Stadt Burg unter Angabe des Kassenzeichens (laut Erklärungsvordruck).
Einreichung
Erklärung auf dem von der Stadt Burg vorgeschriebenen Vordruck, unterschrieben vom Steuerschuldner oder Bevollmächtigten.
Betrieb anzeigen
Bei fehlender, verspäteter oder unrichtiger Erklärung setzt die Stadt die Steuer per Bescheid fest (Schätzung und Verspätungszuschläge möglich).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Burg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Burg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreiung für Personen mit GdB ab 80 gilt gegen Vorlage des Ausweises.
  • Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen müssen der Stadt die Beherbergungseinrichtungen mitteilen (§ 9).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Burg.

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