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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des Übernachtungspreises inklusive Umsatzsteuer, je Nacht berechnet und auf volle Cent abgerundet. Frühstück, Minibar, Parken und Stornokosten zählen nicht mit. Besteuert werden höchstens 21 Tage am Stück.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2025)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Steuerpflichtig. Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.04.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Monatlich bis zum 15. des Folgemonats anmelden, Zahlung bis zum 30. Auf Antrag vierteljährlich bei höchstens 200 € Steuer pro Monat.
Zahlung
Der Gast schuldet die Steuer, Sie ziehen sie ein. Den angemeldeten Betrag zahlen Sie bis zum 30. Tag nach Ablauf des Monats bzw. Quartals. Einen Bescheid gibt es nur, wenn die Anmeldung fehlt oder abweicht.
Einreichung
Online über den Dienst „Beherbergungssteuer und Beherbergungseinrichtung online melden“ auf magdeburg.de/Beherbergungssteuer oder auf dem amtlichen Vordruck, unterschrieben. Für jede Unterkunft eine eigene Anmeldung.
Betrieb anzeigen
Beginn, Aufgabe oder Änderungen innerhalb eines Monats online oder per Vordruck beim Fachbereich Finanzservice melden. Danach erhalten Sie ein Kassenzeichen je Unterkunft.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Magdeburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Magdeburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Die Satzung erlaubt, dass ein Portal die Steuer abführt. Airbnb tut das in Magdeburg laut Hilfe-Center nicht, Sie müssen die Steuer also selbst erheben und abführen.

Gut zu wissen
  • Auch die gelegentliche Vermietung einzelner Zimmer oder Wohnungen ist steuerpflichtig.
  • Befreit sind Minderjährige, Klassenfahrten mit Begleitpersonen, Personen mit Wohnsitz in der Unterkunft, Teilnehmende an Angeboten anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (außerschulische Bildung) und auf Antrag Einsatzkräfte im Katastrophenfall.
  • Wohnen Kinder mit, wird der Preis nach Personenzahl aufgeteilt; der Kinderanteil bleibt steuerfrei.
  • Ab dem 22. Tag eines ununterbrochenen Aufenthalts fällt keine Steuer mehr an.
  • Zieht Sie bei einem nicht befreiten Gast keine Steuer ein, müssen Sie ihn in der Anmeldung mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und Reisedaten angeben und eine Rechnungskopie beifügen.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

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