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Bayern

Kurbeitrag in Chieming

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

1 € je Person und Aufenthaltstag, Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren 0,50 €, Kinder unter 6 und Schwerbehinderte ab GdB 80 frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber hebt den Beitrag ein und haftet dafür.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 0,50 € ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder unter 6 frei. Mehrwertsteuer ist enthalten. (gilt seit 15.02.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. § 6 Abs. 1: Meldung der Beitragspflichtigen schriftlich.
Zahlung
Der Beitrag wird mit dem Entstehen fällig und ist an den Einhebungspflichtigen (Gastgeber) oder direkt an die Gemeinde zu entrichten (§ 3).
Einreichung
Schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen an die Gemeinde (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Chieming nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Chieming ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beitragspflicht seit der Änderung 2025: auch Personen mit vorwiegend genutzter Wohnung im Ausland neben der Hauptwohnung.
  • Gästekarte wird nach Ausfüllen des Meldescheins vom Gastgeber ausgegeben.
  • Zweitwohnungsbesitzer können einen Jahrespauschalbeitrag vereinbaren (§ 7).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Chieming.

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