Bayern
Kurbeitrag in Gstadt am Chiemsee
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichohne festen Tag in der Satzung
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Gstadt am Chiemsee bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 1,50 € je Person ab vollendetem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag (inkl. USt). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schwerbehinderte ab GdB 90 und deren Begleitpersonen (Merkzeichen B) sind frei. Der Beitrag wird über den Vermieter eingehoben.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Person ab vollendetem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag inklusive Umsatzsteuer; An- und Abreisetag zusammen ein Tag; angefangene Tage gelten als volle Tage. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Laut Gemeinde-Webseite sind Personen, die sich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, nicht beitragspflichtig; § 2 der Satzung liegt nicht vor.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Wer Gäste beherbergt und den Kurbeitrag einzieht, führt ihn in einer Summe allmonatlich an die Gemeinde ab; einen festen Tag nennt die Satzung nicht (§ 6).
- Zahlung
- Zu entrichten an den zur Einhebung Verpflichteten (Vermieter) oder, falls keiner vorhanden, an die Gemeinde (§ 3 Abs. 3).
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Gstadt am Chiemsee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Gstadt am Chiemsee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig (Gemeinde-Webseite).
- Der Kurbeitrag ist in Gstadt nicht im Übernachtungspreis enthalten (Gemeinde-Webseite).
- Kurbeitragspflichtige, die nicht im Kurgebiet übernachten, zahlen in gleicher Höhe.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Gstadt a. Chiemsee – Kurbeitragssatzung (durchgeschriebene Fassung)
- Gemeinde Gstadt – Kurkarte & Ermäßigungen
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gstadt am Chiemsee.
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