Rheinland-Pfalz
Keine Übernachtungsteuer in Cochem
Im veröffentlichten Ortsrecht von Cochem steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Cochem eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
Gut zu wissen
- Cochem erhebt einen Tourismusbeitrag von Betrieben und Selbständigen, denen der Tourismus Vorteile bringt, je nach Satzung auch von Vermietern. Gäste zahlen ihn nicht; Höhe und Pflichten regelt die Satzung.
Quellen und Prüfstand
- Cochem: Ortsrecht, Steuer- und Abgabensatzungen (ohne Übernachtungsteuer, Kur- oder Gästebeitrag)
- Cochem: Tourismusbeitragssatzung (zahlen Betriebe, nicht Gäste)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Cochem.
Verlauf für Cochem
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Cochem nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.