Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Bad Bertrich
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Gebiet
- Abrechnung und Fristen
- je AufenthaltErklärung spätestens am Ankunftstag; Zahlung binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung
- Kinder
- unter 17 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Bad Bertrich bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Abgabenerklärung: spätestens am Ankunftstag (§ 7 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 7 Abs. 4).
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag beträgt 2,20 € in Bad Bertrich und 1,50 € im Ortsteil Kennfus je Person und Übernachtung, höchstens 66,00 € im Jahr; Kinder und beruflich Reisende sind frei. Gastgeber lassen den Erklärungsschein am Ankunftstag ausfüllen, ziehen den Beitrag ein und überweisen ihn binnen 7 Tagen nach der Zahlungsnachricht der Verbandsgemeinde Ulmen.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Gebiet
Gebiet A (Bad Bertrich ohne Kennfus) 2,20 €, Gebiet B (Kennfus) 1,50 € je Person ab dem 18. Lebensjahr und Übernachtung, höchstens 66,00 € im Jahr. (gilt seit 14.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 17 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich zur Berufsausübung aufhalten; befreit sind Übernachtungen im Rahmen der Berufsausübung, z. B. Handelsreisende, Handwerker, Vertreter (§ 4 Abs. 1 b, Abs. 2 e).
- Anerkannt als
- Heilbad (amtliche Liste des Landes Rheinland-Pfalz, Stand 10.10.2026)
Pflichten und Fristen
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Abreisetag. § 6 Abs. 1
- Abgabenerklärung
- Spätestens am Ankunftstag. Manueller Erklärungsschein (Vordruck der VG Ulmen, Erfassung durch die Ortsgemeinde) oder elektronisches Erklärungsverfahren mit Ausdruck und Unterschrift des Gastes (§ 7 Abs. 5 und 6). § 7 Abs. 1
- Zahlung nach Bescheid
- Binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung. § 7 Abs. 4
- Außerdem in der Satzung
- der Gastgeber haftet für Einzug und Abführung (§ 9). Zahlungsverweigerung eines Gastes ist der Verbandsgemeindeverwaltung binnen eines Tages anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Bertrich nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Bertrich ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Seit wann die Sätze gelten, steht nicht in der veröffentlichten Satzung; für Zeiträume vor dem 14.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
Quellen und Prüfstand
- Ortsgemeinde Bad Bertrich – Gästebeitragssatzung vom 13.12.2016, bereinigte Fassung mit 1. Änderung vom 26.11.2024
- VG Ulmen – Satzungen Bad Bertrich
- VG Ulmen – Kontakt
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Bad Bertrich
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bad Bertrich nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Bertrich
Was kostet die Kurtaxe in Bad Bertrich?
Gästebeitrag in Bad Bertrich: ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Gebiet. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Bad Bertrich Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 17 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bad Bertrich die Kurtaxe melden und abführen?
Einzug beim Gast: spätestens am Abreisetag (§ 6 Abs. 1). Abgabenerklärung: spätestens am Ankunftstag (§ 7 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 7 Abs. 4). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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