Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag in Daun
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Daun bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 EUR je Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer im Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile. Kinder unter 16 Jahren sind befreit. Der Beherbergungsbetrieb rechnet monatlich bis zum 15. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 EUR je beitragspflichtiger Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer; Kinder unter 16 Jahren sind befreit. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2017
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 8 Abs. 5: Abrechnung monatlich bis zum 15. des folgenden Monats, auch als Null-Meldung; Abführung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Zahlungsnachricht (§ 8 Abs. 4).
- Zahlung
- Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 7 Abs. 1); dieser führt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Zahlungsnachricht an die Stadt ab.
- Einreichung
- Abrechnung nach dem von der Stadt vorgeschriebenen Muster; ein von der Stadt eingeführtes elektronisches Meldeverfahren ersetzt das Meldescheinverfahren (§ 8 Abs. 5, 6).
- Betrieb anzeigen
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies innerhalb von einem Tag schriftlich über die lokale Tourist Information Daun anzuzeigen (§ 8 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Daun nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Daun ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Nicht beitragspflichtig: Personen zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken und unentgeltlicher Verwandtenbesuch.
- Befreiungen sind am Ankunftstag nachzuweisen; Meldevordrucke ein Jahr aufbewahren.
- Zweitwohnungsinhaber zahlen jährlich pauschal 90 EUR per Bescheid.
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 25.02.2021) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Daun.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Daun startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Daun im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Daun startet. Eine E-Mail, keine Werbung.