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Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag (Kurtaxe) in Kröv

Höhe
1,60 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Abrechnung und Fristen
monatlichMeldung spätestens am Ankunftstag; Erklärung monatlich, bis zum 10. des Folgemonats; Zahlung binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,80 €

Einige Angaben für Kröv bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

In Kröv gelten zwei Gästebeitragssatzungen nebeneinander (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und Ortsgemeinde Kröv); der Gast zahlt die Summe: ab 16 Jahren derzeit 1,60 € je Person und Übernachtung, 6 bis unter 16 Jahre 0,80 €, unter 6 Jahre frei. Der Beherbergungsbetrieb meldet über das elektronische Meldeverfahren der Verbandsgemeinde, zieht den Beitrag spätestens zur Abreise ein und rechnet monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab. Ab 01.04.2027 sinkt der VG-Anteil im Sommer und steigt im Winter (1,50 € bzw. 1,90 € ab 16 Jahren).

Höhe
1,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Gästebeitrag je Person und Übernachtung als Summe aus Verbandsgemeinde-Anteil und Ortsgemeinde-Anteil. Ab 16 Jahren: Saison 1 (01.04.–31.10.) 1,10 € VG + 0,50 € OG = 1,60 €, Saison 2 (01.11.–31.03.) 1,50 € VG + 0,10 € OG = 1,60 €. Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zahlen 0,80 € (nur VG-Anteil, die Ortsgemeinde befreit sie), Kinder unter 6 Jahren sind frei. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich zur Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (VG-Satzung § 4 Abs. 2 d und OG-Satzung § 4 Abs. 2 d).
Pflichten und Fristen
Gemeinde
Gemeinde Kröv (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach)
Meldung der Gäste
Spätestens am Ankunftstag. Elektronisches Meldeverfahren der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach (§ 7 Abs. 2); Meldescheine werden ausgedruckt und vom Gast unterschrieben, Aufbewahrung ein Jahr (§ 7 Abs. 4). § 7 Abs. 1
Einzug beim Gast
Spätestens am Abreisetag. § 6 Abs. 1
Abgabenerklärung
Monatlich, bis zum 10. des Folgemonats. § 7 Abs. 7
Zahlung nach Bescheid
Binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung. § 7 Abs. 6
Außerdem in der Satzung
Verweigert ein Gast die Zahlung, ist das der Verbandsgemeindeverwaltung spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen (§ 7 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kröv nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kröv ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Gästebeitrag ist die Summe aus VG-Anteil (Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach) und OG-Anteil (Satzung der Ortsgemeinde Kröv); der Betrieb zieht beide gemeinsam ein.
  • Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zahlen 0,80 €, weil nur die VG sie heranzieht; die Ortsgemeinde befreit sie bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
  • Befreit sind außerdem Schwerbehinderte mit GdB 100 samt Begleitperson, Tagungs- und Schulungsteilnehmer, Schüler auf Klassenfahrten (nur VG-Satzung) sowie Personen in Ausbildung und unentgeltliche Verwandtenbesucher; Nachweis am Ankunftstag.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Jahrespauschale (OG 12,00 €, VG 9,00 €), festgesetzt per Bescheid; Mobilheime, Wohnmobile und Campingwagen, die länger als drei Monate im Jahr kaum bewegt werden, zählen dazu.
  • Beherbergungsbetrieb ist auch, wer einen Camping- oder Wohnmobilstellplatz betreibt oder Ferienwohnungen und Gästezimmer vermietet (VG-Satzung § 7 Abs. 8).
  • Auf Antrag kann in begründeten Einzelfällen die Abrechnung auf den 15. des Folgemonats eines Kalendervierteljahres verschoben werden (§ 7 Abs. 7).
  • Jeder beitragspflichtige Gast erhält eine Gästekarte, auch als digitale Karte; der Betrieb haftet für Einziehung und Abführung (§ 8, § 9).
  • Zuständig ist das Steueramt der Verbandsgemeinde.
  • Die Verbandsgemeinde ändert ihren Anteil zum 01.04.2027 (Saison 1: 1,00 €, Saison 2: 1,80 € je Person ab 16 Jahren); die Satzung nennt für 2027 nur die Saison 2 vom 01.01. bis 31.03., daher rechnen wir den neuen Betrag noch nicht.
Quellen und Prüfstand

Stimmt eine Angabe für Kröv nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.

Häufige Fragen: Kurtaxe in Kröv

Was kostet die Kurtaxe in Kröv?

Gästebeitrag in Kröv: 1,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Kröv, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.

Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Kröv?

Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Saison 1 (Sommer): 2 × 1,60 € + 1 × 0,80 € (unter 16 J.) = 4,00 € (× 7). Insgesamt 28,00 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.

Zahlen Kinder in Kröv Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 16: 0,80 €.

Wann müssen Gastgeber in Kröv die Kurtaxe melden und abführen?

Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 7 Abs. 1). Einzug beim Gast: spätestens am Abreisetag (§ 6 Abs. 1). Abgabenerklärung: monatlich, bis zum 10. des Folgemonats (§ 7 Abs. 7). Zahlung nach Bescheid: binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 7 Abs. 6). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Kröv startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Kröv im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Kröv startet. Eine E-Mail, keine Werbung.