Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Kröv
- Höhe
- 1,60 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Abrechnung und Fristen
- monatlichMeldung spätestens am Ankunftstag; Erklärung monatlich, bis zum 10. des Folgemonats; Zahlung binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
- Ortsgemeinde Kröv – Gästebeitragssatzung (in Kraft 01.03.2024)
- Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – Gästebeitragssatzung, durchgeschrieben mit 2. Änderung (03.07.2026)
- Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – Gästebeitragssatzung, Fassung mit 1. Änderung
- Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – Preisgestaltung Gästebeitrag (amtliche Preisübersicht)
- Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – Gästebeitrag und Gästekarte (FAQ, Kontakt)
Einige Angaben für Kröv bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 7 Abs. 1). Abgabenerklärung: monatlich, bis zum 10. des Folgemonats (§ 7 Abs. 7). Zahlung nach Bescheid: binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 7 Abs. 6).
Regeln im Detail
In Kröv gelten zwei Gästebeitragssatzungen nebeneinander (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und Ortsgemeinde Kröv); der Gast zahlt die Summe: ab 16 Jahren derzeit 1,60 € je Person und Übernachtung, 6 bis unter 16 Jahre 0,80 €, unter 6 Jahre frei. Der Beherbergungsbetrieb meldet über das elektronische Meldeverfahren der Verbandsgemeinde, zieht den Beitrag spätestens zur Abreise ein und rechnet monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab. Ab 01.04.2027 sinkt der VG-Anteil im Sommer und steigt im Winter (1,50 € bzw. 1,90 € ab 16 Jahren).
- Höhe
- 1,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Gästebeitrag je Person und Übernachtung als Summe aus Verbandsgemeinde-Anteil und Ortsgemeinde-Anteil. Ab 16 Jahren: Saison 1 (01.04.–31.10.) 1,10 € VG + 0,50 € OG = 1,60 €, Saison 2 (01.11.–31.03.) 1,50 € VG + 0,10 € OG = 1,60 €. Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zahlen 0,80 € (nur VG-Anteil, die Ortsgemeinde befreit sie), Kinder unter 6 Jahren sind frei. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich zur Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (VG-Satzung § 4 Abs. 2 d und OG-Satzung § 4 Abs. 2 d).
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Kröv (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach)
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Ankunftstag. Elektronisches Meldeverfahren der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach (§ 7 Abs. 2); Meldescheine werden ausgedruckt und vom Gast unterschrieben, Aufbewahrung ein Jahr (§ 7 Abs. 4). § 7 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Abreisetag. § 6 Abs. 1
- Abgabenerklärung
- Monatlich, bis zum 10. des Folgemonats. § 7 Abs. 7
- Zahlung nach Bescheid
- Binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung. § 7 Abs. 6
- Außerdem in der Satzung
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist das der Verbandsgemeindeverwaltung spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kröv nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kröv ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gästebeitrag ist die Summe aus VG-Anteil (Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach) und OG-Anteil (Satzung der Ortsgemeinde Kröv); der Betrieb zieht beide gemeinsam ein.
- Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zahlen 0,80 €, weil nur die VG sie heranzieht; die Ortsgemeinde befreit sie bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Befreit sind außerdem Schwerbehinderte mit GdB 100 samt Begleitperson, Tagungs- und Schulungsteilnehmer, Schüler auf Klassenfahrten (nur VG-Satzung) sowie Personen in Ausbildung und unentgeltliche Verwandtenbesucher; Nachweis am Ankunftstag.
- Zweitwohnungsinhaber zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Jahrespauschale (OG 12,00 €, VG 9,00 €), festgesetzt per Bescheid; Mobilheime, Wohnmobile und Campingwagen, die länger als drei Monate im Jahr kaum bewegt werden, zählen dazu.
- Beherbergungsbetrieb ist auch, wer einen Camping- oder Wohnmobilstellplatz betreibt oder Ferienwohnungen und Gästezimmer vermietet (VG-Satzung § 7 Abs. 8).
- Auf Antrag kann in begründeten Einzelfällen die Abrechnung auf den 15. des Folgemonats eines Kalendervierteljahres verschoben werden (§ 7 Abs. 7).
- Jeder beitragspflichtige Gast erhält eine Gästekarte, auch als digitale Karte; der Betrieb haftet für Einziehung und Abführung (§ 8, § 9).
- Zuständig ist das Steueramt der Verbandsgemeinde.
- Die Verbandsgemeinde ändert ihren Anteil zum 01.04.2027 (Saison 1: 1,00 €, Saison 2: 1,80 € je Person ab 16 Jahren); die Satzung nennt für 2027 nur die Saison 2 vom 01.01. bis 31.03., daher rechnen wir den neuen Betrag noch nicht.
Quellen und Prüfstand
- Ortsgemeinde Kröv – Gästebeitragssatzung (in Kraft 01.03.2024)
- Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – Gästebeitragssatzung, durchgeschrieben mit 2. Änderung (03.07.2026)
- Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – Gästebeitragssatzung, Fassung mit 1. Änderung
- Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – Preisgestaltung Gästebeitrag (amtliche Preisübersicht)
- Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – Gästebeitrag und Gästekarte (FAQ, Kontakt)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Kröv.
Verlauf für Kröv
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Kröv nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Kröv
Was kostet die Kurtaxe in Kröv?
Gästebeitrag in Kröv: 1,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Kröv, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Kröv?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Saison 1 (Sommer): 2 × 1,60 € + 1 × 0,80 € (unter 16 J.) = 4,00 € (× 7). Insgesamt 28,00 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Kröv Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 16: 0,80 €.
Wann müssen Gastgeber in Kröv die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 7 Abs. 1). Einzug beim Gast: spätestens am Abreisetag (§ 6 Abs. 1). Abgabenerklärung: monatlich, bis zum 10. des Folgemonats (§ 7 Abs. 7). Zahlung nach Bescheid: binnen 7 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 7 Abs. 6). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Kröv startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Kröv im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Kröv startet. Eine E-Mail, keine Werbung.