Hessen
Übernachtungssteuer in Darmstadt
- Höhe
- 2 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer, Verpflegung und sonstige Nebenleistungen (netto).
- Höhe
- 2 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2023)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Steuer gilt unabhängig vom Zweck der Übernachtung. Die Satzung nennt keine Befreiung für berufliche Aufenthalte.
- Erhoben seit
- 01.01.2023
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einreichen.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zu zahlen ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids an die Stadtkasse.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck „Erklärung zur Übernachtungssteuer“, unterschrieben per Post, über die Briefkästen der Stadtverwaltung oder als Scan per E-Mail an das Steueramt. Ein Online-Verfahren gibt es nicht; eigene Aufstellungen (z. B. Excel) ersetzen die Erklärung nicht.
- Betrieb anzeigen
- Beginn der Vermietung spätestens innerhalb von 14 Tagen mit dem Formular „Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes“ anzeigen. Ende, Betreiberwechsel oder Umzug vorher melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Darmstadt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Darmstadt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Darmstädter Übernachtungssteuer nicht ein. Sie erklären und zahlen die Steuer selbst.
Gut zu wissen
- Steuerschuldner ist der Gastgeber. Er kann die Steuer an den Gast weitergeben. Ob sie umsatzsteuerpflichtig ist, klärt das Finanzamt.
- Nicht besteuert werden Jugendherbergen und gemeinnützige Häuser sowie Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeheime. Eine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
- Stornierungen vor der Anreise sind nicht steuerpflichtig, auch wenn eine Stornogebühr anfällt. Bei Nichterscheinen (No-Show) wird die Steuer dagegen fällig.
Quellen und Prüfstand
- Wissenschaftsstadt Darmstadt (Digitales Rathaus): Übernachtungssteuer
- Übernachtungssteuersatzung Nr. 211 vom 14.12.2022 (PDF)
- Häufig gestellte Fragen zur Übernachtungssteuer, Stand 02/2026 (PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Einzug von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Darmstadt.
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