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Hessen

Übernachtungssteuer in Darmstadt

Höhe
2 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Darmstadt auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

2 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer, Verpflegung und sonstige Nebenleistungen (netto).

Höhe
2 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2023)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Steuer gilt unabhängig vom Zweck der Übernachtung. Die Satzung nennt keine Befreiung für berufliche Aufenthalte.
Erhoben seit
01.01.2023
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einreichen.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zu zahlen ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids an die Stadtkasse.
Einreichung
Amtlicher Vordruck „Erklärung zur Übernachtungssteuer“, unterschrieben per Post, über die Briefkästen der Stadtverwaltung oder als Scan per E-Mail an das Steueramt. Ein Online-Verfahren gibt es nicht; eigene Aufstellungen (z. B. Excel) ersetzen die Erklärung nicht.
Betrieb anzeigen
Beginn der Vermietung spätestens innerhalb von 14 Tagen mit dem Formular „Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes“ anzeigen. Ende, Betreiberwechsel oder Umzug vorher melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Darmstadt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Darmstadt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Darmstädter Übernachtungssteuer nicht ein. Sie erklären und zahlen die Steuer selbst.

Gut zu wissen
  • Steuerschuldner ist der Gastgeber. Er kann die Steuer an den Gast weitergeben. Ob sie umsatzsteuerpflichtig ist, klärt das Finanzamt.
  • Nicht besteuert werden Jugendherbergen und gemeinnützige Häuser sowie Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeheime. Eine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
  • Stornierungen vor der Anreise sind nicht steuerpflichtig, auch wenn eine Stornogebühr anfällt. Bei Nichterscheinen (No-Show) wird die Steuer dagegen fällig.
Quellen und Prüfstand

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