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Hessen

Übernachtungssteuer in Mörfelden-Walldorf

Höhe
4 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Mörfelden-Walldorf auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Übernachtungssteuer beträgt 4 % des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrags ohne Umsatzsteuer. Steuerpflichtiger ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs. Die Satzung gilt seit 1. Juli 2024; für zuvor vertraglich vereinbarte Beherbergungen entfällt die Steuer im Jahr 2024.

Höhe
4 % vom Nettopreis (gilt seit 01.07.2024)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung enthält keine Befreiung für beruflich oder geschäftlich veranlasste Übernachtungen; sie sind steuerpflichtig.
Erhoben seit
01.07.2024
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres; die Steuer wird mit Einreichung der Steueranmeldung fällig (§ 6 Abs. 3, 4).
Zahlung
Fällig mit Einreichung der Steueranmeldung; bei Festsetzung durch Bescheid am Tag nach Bekanntgabe (§ 6 Abs. 4, 6).
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck, vom Steuerschuldner oder Vertreter unterschrieben, beim Steueramt der Stadt Mörfelden-Walldorf (§ 6 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Das erstmalige Angebot entgeltlicher Übernachtungen ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen dem Steueramt anzuzeigen; ebenso Änderungen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mörfelden-Walldorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Mörfelden-Walldorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Mörfelden-Walldorf steht nicht auf der Airbnb-Liste der Orte mit automatischem Steuereinzug; der Betreiber muss die Steuer selbst erklären und abführen. Ein Einzug durch Buchungsplattformen ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Gut zu wissen
  • Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden 10 € für Frühstück und 15 € für jede weitere Mahlzeit abgezogen (§ 3 Abs. 2).
  • Auf Anforderung sind Rechnungen und Quittungsbelege für das Quartal im Original vorzulegen (§ 6 Abs. 5).
  • Die Satzung enthält keine Steuerbefreiungen (z. B. für Kinder oder Geschäftsreisende) und keine Höchstdauer.
Quellen und Prüfstand

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