Hessen
Übernachtungsteuer in Rüsselsheim am Main
- Höhe
- gestaffeltSonderregel, siehe Details
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Rüsselsheim am Main bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Rüsselsheim am Main erhebt seit 01.01.2026 eine Übernachtungsteuer von 5 % der Bemessungsgrundlage. Veranlagungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; bei Anmeldung ist die Steuer bis zum 15. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig. Vor Inkrafttreten vertraglich vereinbarte Beherbergungsleistungen sind für das laufende Jahr ausgenommen.
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
5 % der Bemessungsgrundlage (Beherbergungsentgelt; § 3 nicht im Auszug). Keine Festbeträge je Person und Tag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Nach § 7 Abs. 1 der Satzung hat der Betreiber für jedes Kalendervierteljahr bis zum fünfzehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums eine Steueranmeldung abzugeben.
- Zahlung
- Zahlung an die Stadt Rüsselsheim am Main bis zum 15. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Anmeldung auf amtlichem Vordruck; Länge des Anmeldezeitraums (§ 7) nicht im Auszug.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende des Betriebs, Betreiberwechsel und Verlegung vor Eintritt anzeigen (§ 10 Abs. 1); Bestandsbetriebe meldeten innerhalb von 2 Wochen nach Inkrafttreten (§ 11 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rüsselsheim am Main nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rüsselsheim am Main ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beherbergungsleistungen, die vor Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden, sind für das laufende Jahr von der Steuer ausgenommen (§ 11 Abs. 1).
- Die Steuerschuld entsteht mit Zahlung des Entgelts, spätestens mit Erbringung der Leistung (§ 6 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rüsselsheim am Main.
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