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Hessen

Freizeitinfrastruktur-Nutzungssteuer (Übernachtungssteuer) in Raunheim

Höhe
4 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 10 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

4 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, gilt der Pauschalpreis abzüglich 5 € für Frühstück und 7,50 € für jede weitere enthaltene Mahlzeit. Ab der 15. zusammenhängenden Nacht fällt keine Steuer mehr an.

Höhe
4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2024)
Kinder und Jugendliche
unter 10 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Laut Satzung werden private und beruflich veranlasste Übernachtungen gleich behandelt.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ende des Kalendervierteljahres. Die Steuer rechnen Sie darin selbst aus.
Zahlung
Die Steuer ist fällig, sobald die Steueranmeldung eingereicht ist.
Einreichung
Unterschriebene Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck an die Stadt Raunheim, Steueramt.
Betrieb anzeigen
Wer zum ersten Mal Übernachtungen gegen Entgelt anbietet, muss das sofort dem Steueramt melden. Das gilt auch für spätere Änderungen, die für die Steuer wichtig sind.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Raunheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Raunheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Raunheim nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Die Steuer schuldet der Gastgeber, nicht der Gast.
  • Kinder unter 10 Jahren und Studierende sind nur mit Nachweis befreit (Schüler- bzw. Studentenausweis). Der Nachweis und die Rechnung müssen der Steuererklärung beiliegen, sonst gibt es keine Befreiung.
  • Tageszimmer ohne Übernachtung sind steuerfrei.
  • Wer die Anmeldung nicht oder zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag von 10 % der Steuer rechnen.
  • Ändert sich später etwas für ein Quartal, ist innerhalb eines Monats eine berichtigte Anmeldung einzureichen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Raunheim.

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