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Sachsen

Gästetaxe in Sehmatal

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 18: halber Satz
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

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Regeln im Detail

In Sehmatal beträgt die Gästetaxe 1,50 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder unter 6 Jahren sind frei, Kinder und Jugendliche bis 18 zahlen die Hälfte. Sie ziehen die Taxe beim Gast ein (fällig am letzten Aufenthaltstag) und führen sie quartalsweise bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,50 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit, Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen die Hälfte. (gilt seit 01.01.2019)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde, die sich aus beruflichen Gründen (z. B. Geschäftsreisen, Tagungen, Seminare) aufhalten, sind von der Zahlung befreit (§ 4 Abs. 1 Nr. 8); § 2 Abs. 3 nennt berufliche Gäste zwar als pflichtig, die Befreiung in § 4 nimmt sie aber aus.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Eine Mehrfertigung des Meldescheins ist der Gemeindeverwaltung spätestens bis zum 15. Tag des auf das Quartalsende folgenden Monats zuzuleiten (§ 8 Abs. 2); in derselben Frist ist die Gästetaxe abzuführen und abzurechnen, auch als Fehlanzeige, wenn keine Gäste beherbergt wurden (§ 9 Abs. 1). Auf Antrag halbjährlich oder jährlich, außer bei Betrieben mit mehr als 8 Betten.
Zahlung
Die Gästetaxe entsteht mit dem Eintreffen und wird am letzten Aufenthaltstag fällig; sie ist beim Quartiergeber zu entrichten (§ 7 Abs. 1). Der Quartiergeber zieht sie zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer ein, führt sie ab und haftet gegenüber der Gemeinde (§ 9).
Einreichung
Online-Meldeschein-System der Gemeinde oder manuelle Meldescheine; Abrechnung auf dem amtlichen Vordruck der Gemeinde (§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Das Original des Meldescheins ist ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten danach zu vernichten (§ 8 Abs. 2); die Satzung muss für jeden Gast zur Einsichtnahme vorliegen (§ 8 Abs. 4). Gästetaxe getrennt vom Betriebsvermögen aufbewahren und abrechnen (§ 9 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sehmatal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sehmatal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jeder gästetaxepflichtige oder befreite Gast hat Anspruch auf eine Gästekarte (§ 6).
  • Einwohner mit Nebenwohnsitz zahlen eine pauschale Jahresgästetaxe in Höhe des 28fachen Tagessatzes (§ 3 Abs. 2).
  • Wer unentgeltlich übernachtende Verwandte hat, muss für diese keine Gästetaxe abführen (§ 2 Abs. 4, § 4 Abs. 1 Nr. 7).
  • Eine Fehlanzeige (Null-Meldung) ist auch dann abzugeben, wenn im Quartal niemand beherbergt wurde (§ 9 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sehmatal.

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