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Sachsen

Gästetaxe in Oberwiesenthal

Höhe
ab 1,70 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone
Anmeldung
monatlichbis zum 10. Werktag des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei

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Regeln im Detail

Die Gästetaxe beträgt laut Satzung 3,00 EUR (Zone 1) bzw. 1,70 EUR (Zone 2, Hammerunterwiesenthal) je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind frei. Gäste sind innerhalb von 24 Stunden mit amtlichem Meldeschein anzumelden, die Gästetaxe ist monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats abzuführen.

Höhe
ab 1,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone
Zone 1 (gesamte Stadt außer Hammerunterwiesenthal) 3,00 EUR, Zone 2 (Ortsteil Hammerunterwiesenthal) 1,70 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig, inkl. Umsatzsteuer. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Ermäßigung um 60 v. H. nur auf Antrag (§ 5), vom Rechner nicht abgebildet. Pro ununterbrochenem Aufenthalt im Kalenderjahr höchstens in Höhe der Jahresgästetaxe (28-faches des Tagessatzes). (gilt seit 01.04.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde Personen, die sich zur Ausübung ihres Dienstes oder Berufes in der Stadt aufhalten, sind befreit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldescheine innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft ausfüllen; gesammelte Meldescheine eines Monats sowie die eingezogene Gästetaxe bis zum zehnten Werktag des Folgemonats an die Stadt (§ 8 Abs. 2, § 10 Abs. 1); bei Monaten ohne Gäste ist eine Fehlmeldung abzugeben.
Zahlung
Die Gästetaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie monatlich ab; Aufbewahrung getrennt vom Betriebsvermögen.
Einreichung
Amtliche Meldescheine der Stadt bei der Stadtverwaltung; Ausgabe der Meldescheine wird registriert und ihre Verwendung lückenlos nachgewiesen (§ 8 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Gewährte Gästeübernachtungen und eingezogene Beträge sind in einer Abrechnung einzeln aufzuschlüsseln (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oberwiesenthal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberwiesenthal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Stadt-Infoseite nennt für Zone 1 nur 1,70 EUR, die Satzung vom 17.11.2022 dagegen 3,00 EUR; der Satzungswert wurde übernommen.
  • Jeder Gästetaxepflichtige hat Anspruch auf eine Gästekarte mit Rabattleistungen.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkzeichen B) und Teilnehmer an Schulfahrten sind befreit.
  • Inhaber von Wochenendhäusern und Zweitwohnungen zahlen eine pauschale Jahresgästetaxe (28-faches des Tagessatzes).
  • Der Gastgeber haftet gesamtschuldnerisch für Einziehung und Abführung.
Quellen und Prüfstand

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