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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Endingen

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 7: 1,50 €, unter 15: 0,75 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe 1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Gastgeber melden elektronisch und ziehen die Kurtaxe ein; die Stadt fordert sie monatlich per Bescheid an.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag; Kinder von 7 bis 14 Jahren (jeweils einschließlich) 0,75 Euro; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.04.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 7: 1,50 €, unter 15: 0,75 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 9 Abs. 1: An- und Abmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise; § 9a Abs. 7: schriftliche Meldungen spätestens zum 5. des Folgemonats; § 10 Abs. 2: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides.
Zahlung
Monatlich fällige Beträge nach Bekanntgabe des Bescheides innerhalb von 14 Tagen an die Stadtkasse (§ 10 Abs. 2).
Einreichung
Meldung hat elektronisch zu erfolgen; Härtefallbefreiung auf schriftlichen Antrag. Schriftliche Meldescheine spätestens zum 5. des Folgemonats bei der Touristinformation.
Betrieb anzeigen
Anmeldung und Abmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Endingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Endingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Von Kurtaxe und Meldepflicht befreit sind u. a. Familienbesuche im Haushalt von Einwohnern und Saisonarbeiter im Obst- und Weinbau.
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Kurtaxe, nicht aber von der Meldepflicht befreit.
  • Kurtaxepflichtige Einwohner mit Lebensschwerpunkt in anderer Gemeinde zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 50,00 Euro je Person.
  • Gastgeber haften für vollständigen und richtigen Einzug.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Endingen.

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