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Baden-Württemberg

Übernachtungsteuer in Rheinhausen (Breisgau)

Höhe
10 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

10 % des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer, seit 1.4.2026. Bei mehreren Gästen wird der Gesamtpreis auf die Personen verteilt. Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension zählen nicht mit; lässt sich eine Pauschalrechnung nicht aufteilen, gelten Pauschalabzüge von 10 € bzw. 25 € je Mahlzeit.

Höhe
10 % vom Nettopreis (gilt seit 01.04.2026)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Die seit 1.4.2026 geltende Satzung enthält keine Befreiung mehr für beruflich bedingte Übernachtungen.
Erhoben seit
01.01.2017
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.), mit Gesamtzahl, steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen samt Bemessungsgrundlage.
Zahlung
Die Steuer ist am 15. Tag nach Quartalsende fällig, bei einem Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. SEPA-Lastschrift ist möglich (Formular bei der Gemeindekasse).
Einreichung
Unterschriebene Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck an die Gemeinde Rheinhausen, Amt für Rechnungswesen und Vermögensverwaltung.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel und Umzug vorher mit dem Formular „Anzeige zur Übernachtungssteuer“ melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Rheinhausen (Breisgau) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Rheinhausen (Breisgau) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Übernachtungsteuer nicht ein. Laut Gemeinde sind auch über Airbnb vermittelte Privatzimmer steuerpflichtig. Sie müssen die Steuer selbst anmelden und zahlen.

Gut zu wissen
  • Steuerschuldner ist laut Satzung der Vermieter, nicht der Gast.
  • Minderjährige sind befreit.
  • Zum 1.4.2026 gilt eine neue Satzung mit 10 % Steuersatz und ohne Befreiung für berufliche Übernachtungen. FAQ und Ausfüllhinweise auf der Gemeindeseite beschreiben noch die alte Rechtslage (5 %, berufliche Übernachtungen befreit).
  • Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste aufzeichnen. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
Quellen und Prüfstand

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