Baden-Württemberg
Kurtaxe in Rust
- Höhe
- 1,45 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 11 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,45 Euro je Person und Tag (inkl. MwSt), höchstens 7,25 Euro je Aufenthalt (entspricht 5 Tagen). Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von drei Tagen, Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats.
- Höhe
- 1,45 € pro Person und Nacht
1,45 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) je Person und Tag, bei mehreren Aufenthaltstagen höchstens 7,25 Euro je Aufenthalt. Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 11 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Keine Kurtaxe bei Personen, die in der Gemeinde arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich beruflich zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten; Nachweis in geeigneter Form (§ 2 Abs. 3).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 5 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Anreise, Abmeldung acht Tage nach Abreise; die im Kalendermonat vereinnahmten Beträge bis zum 10. des Folgemonats abführen (§ 9 Abs. 1).
- Zahlung
- Beherbergende ziehen die Kurtaxe ein und führen sie gesammelt monatlich ab; Fälligkeit am letzten Aufenthaltstag (§ 11 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung per manuellem Papiermeldeschein oder elektronischem Meldeverfahren der Gemeinde (§ 9 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Beherbergende, auch Stellplatz- und Ferienwohnungsvermieter, sind meldepflichtig (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rust nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rust ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreiungsanträge stellt der Gastgeber im Rahmen der Meldung; bei verspäteten Anträgen gilt die Vergünstigung erst ab Antragseingang.
- Beherbergende können die Kurtaxe mit der Gemeinde ablösen; Antrag bis 30.11. des Vorjahres (§ 10).
- Jeder Gast erhält eine Gästekarte mit Namen, Ankunftstag und voraussichtlichem Abreisetag.
- Die Satzung ist den Gästen durch Aushang bekannt zu geben.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rust.
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