Baden-Württemberg
Übernachtungssteuer in Ringsheim
- Höhe
- 4 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
4 % des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer. Bei mehreren Gästen wird der Gesamtpreis auf die Personen verteilt. Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension zählen nicht mit; lässt sich eine Pauschalrechnung nicht aufteilen, gelten Pauschalabzüge von 10 € bzw. 25 € je Mahlzeit.
- Höhe
- 4 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2019)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Bis 31.12.2026 sind ausschließlich beruflich bedingte Übernachtungen befreit. Nachweis durch Arbeitgeberbescheinigung oder, bei Selbstständigen, durch amtliche Eigenbescheinigung. Bucht und zahlt der Arbeitgeber, reicht das, wenn nichts auf einen privaten Aufenthalt hindeutet. Das ist zu dokumentieren. Ab 1.1.2027 sollen auch berufliche Übernachtungen steuerpflichtig werden (Gemeinderatsbeschluss).
- Erhoben seit
- 01.01.2019
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. Tag nach Quartalsende, mit Gesamtzahl, steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen samt Bemessungsgrundlage.
- Zahlung
- Die Steuer ist am 15. Tag nach Quartalsende fällig, bei einem Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
- Einreichung
- Unterschriebene Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck („Steueranmeldung Quartal“) an die Gemeinde Ringsheim, Rechnungsamt.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel und Umzug vorher mit dem Formular „Anzeige Übernachtungssteuer“ melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ringsheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ringsheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Ringsheimer Übernachtungssteuer nicht ein. Sie müssen sie selbst anmelden und zahlen.
Gut zu wissen
- Steuerschuldner ist laut Satzung der Vermieter, nicht der Gast. Sie schulden die Steuer also selbst und können sie über den Preis weitergeben.
- Minderjährige sind befreit.
- Der Gemeinderat hat beschlossen, die Steuer ab 1.1.2027 auf berufliche Übernachtungen auszuweiten. Der Satz bleibt 4 %.
- In vielen Gebieten von Ringsheim ist die Eröffnung oder der Betrieb einer neuen Ferienwohnung ausgeschlossen. Vor dem Start bei der Gemeinde klären.
- Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste aufzeichnen. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Ringsheim – Übernachtungssteuer
- Übernachtungssteuersatzung Ringsheim vom 24.07.2018
- Gemeinde Ringsheim – Aktuelles vom 18.05.2026 (Anpassung der Übernachtungssteuer)
- Airbnb Hilfe-Center – Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ringsheim.
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