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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Enzklösterle

Höhe
2,10 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,10 € je Person und Aufenthaltstag inkl. 7 % USt, ganzjährig. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, höchstens 42 Tage pro Jahr. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit.

Höhe
2,10 € pro Person und Nacht
2,10 € je Person und Aufenthaltstag inkl. 7 % USt (darin Anteil für KONUS); An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag; höchstens 42 Tage pro Jahr; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Teilnehmer an beruflichen Tagungen, Lehrgängen und Kursen sind während deren Dauer befreit; wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, zahlt nicht.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste sind am dem Ankunft bzw. Abreise folgenden Werktag an- bzw. abzumelden (§ 8 Abs. 1); die Kurtaxe ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheids an die Gemeinde abzuführen (§ 9 Abs. 1).
Zahlung
Einzug beim Gast durch den Beherbergenden, Abführung an die Gemeinde; die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1).
Einreichung
Meldung bei der Tourist-Information Enzklösterle mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 5, 7).
Betrieb anzeigen
Anträge auf Befreiung (§ 5 Abs. 2) spätestens am Tag der Abreise bei der Tourist-Information einreichen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Enzklösterle nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Enzklösterle ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Gästekarte (KONUS) ist bei der Anmeldung auszustellen (§ 6 Abs. 1).
  • Die Beherbergenden haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
  • Wird die Abmeldung versäumt, ist die Kurtaxe bis zur tatsächlichen Abmeldung weiter zu zahlen (§ 9 Abs. 2).
  • Einwohner mit Hauptwohnsitz anderswo zahlen eine Jahreskurtaxe von 60 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Enzklösterle.

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