Baden-Württemberg
Kurtaxe in Forbach
- Höhe
- 1,25 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Forbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,25 € je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,00 € für 6 bis 15 Jahre; Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde.
- Höhe
- 1,25 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Personen von 6 bis 15 Jahren 1,00 €, ab 16 Jahren 1,25 € je Person und Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr befreit. Im Betrag ist ein Anteil für KONUS enthalten. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen (§ 7 Abs. 1); Beträge des Kalendermonats bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab; er haftet für vollständigen Einzug (§ 9 Abs. 1). Ablösung der Kurtaxe durch Vereinbarung möglich, Antrag bis 01.02. (§ 8).
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren (AVS-Meldeschein) der Gemeinde; Befreiung davon auf Antrag bei unbilliger Härte (§ 7 Abs. 7, 8).
- Betrieb anzeigen
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde Forbach (§ 4 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Forbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Forbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Bei nicht oder unzureichend erfüllten Vorgaben wird eine Belegung von 80 % der Betten mit voll kurtaxepflichtigen Gästen geschätzt (§ 9 Abs. 4).
- Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, sind befreit.
- Kurtaxepflichtige Einwohner zahlen eine Jahreskurtaxe von 40,00 € je Wohnung oder Wohnwagen.
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 31.01.2024) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Forbach.
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