Baden-Württemberg
Kurtaxe in Fischerbach
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Fischerbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ganzjährig (Satzung vom 20.12.2021, in Kraft 01.01.2022). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Abrechnung halbjährlich.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ganzjährig, darin ist ein Teilbetrag für KONUS enthalten; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1).
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen ein und haften für richtigen Einzug.
- Einreichung
- Meldung per Vordruck der Gemeinde oder im elektronischen Meldeverfahren.
- Betrieb anzeigen
- Anträge auf Befreiung spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Fischerbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Fischerbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldefrist ist nur ein Tag nach Ankunft bzw. Abreise.
- Familienbesuche, die unentgeltlich im Haushalt von Einwohnern aufgenommen werden, sind befreit, wenn sie keine Kureinrichtungen nutzen.
- Bei ausländischen Gästen ist die Pass-/Ausweisnummer zu melden (elektronisches Verfahren).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Fischerbach.
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