Baden-Württemberg
Kurtaxe in Haslach im Kinzigtal
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 2,00 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Die im Monat fällig gewordenen Beträge sind bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag ganzjährig; Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung der Gäste innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des folgenden Monats (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken oder über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (§ 7).
- Betrieb anzeigen
- Anzumelden sind u. a. Name, Vorname, Geburtsdatum, An- und Abreisetag; bei ausländischen Gästen die Pass-/Ausweisnummer (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Haslach im Kinzigtal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Haslach im Kinzigtal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Familienbesuche im Haushalt von Einwohnern ohne Nutzung von Kureinrichtungen, Schullandheimteilnehmer, Einwohner der Partnergemeinden bei Partnerschaftsveranstaltungen und Kranke oder Schwerbehinderte, die die Unterkunft nicht verlassen können (ärztliches Zeugnis, spätestens am Abreisetag vorzulegen).
- Befreiungs- und Ermäßigungsanträge sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
- Im Betrag ist ein Teilbetrag für die pauschale Fahrentgelterstattung (KONUS) an die Schwarzwald Tourismus GmbH enthalten.
- Dauergäste von Campingplätzen sowie Dauernutzer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 60 Euro.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Haslach im Kinzigtal.
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