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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Hofstetten

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Gastgeber müssen Gäste innerhalb eines Tages an- bzw. abmelden, die Kurtaxe einziehen und bis zum 10. des Folgemonats abführen.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ganzjährig; Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Kurtaxepflichtige Einwohner mit Lebensmittelpunkt in anderer Gemeinde zahlen stattdessen eine pauschale Jahreskurtaxe von 60 Euro. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Laufe des Jahres fällig gewordenen Beträge jeweils bis zum 10. des folgenden Monats (§ 8 Abs. 3). Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1).
Zahlung
Die Meldepflichtigen (Beherbergende, Campingplatzbetreiber, Vermieter von Ferienwohnungen, Reiseunternehmen) ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie an die Gemeinde ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8).
Einreichung
Meldung mit Vordruck der Gemeinde oder über das unentgeltliche elektronische Meldeverfahren der Gemeinde (§ 7 Abs. 7). Zu melden: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag u. a.
Betrieb anzeigen
Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen (§ 4 Abs. 4). Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hofstetten nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hofstetten ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • In den 2,00 Euro ist ein Teilbetrag für die Fahrentgelterstattung KONUS (Schwarzwaldtourismus GmbH) enthalten.
  • Jeder Gast hat Anspruch auf eine Schwarzwaldgästekarte (Kurkarte), auch Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Befreit sind außerdem Familienbesuche von Einwohnern bei unentgeltlicher Aufnahme ohne Nutzung von Kureinrichtungen, bettlägerige Kranke und Schwerbehinderte mit ärztlichem Zeugnis sowie Einwohner von Partnergemeinden bei Partnerschaftsveranstaltungen.
  • Auch unentgeltlich beherbergte ortsfremde Personen müssen sich innerhalb eines Tages nach Ankunft anmelden und spätestens am letzten Aufenthaltstag abmelden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hofstetten.

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