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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Steinach

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag, Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb eines Tages, Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag (inkl. KONUS-Teilbetrag); Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Beruflich zu Tagungen Anwesende sind kurtaxepflichtig (§ 2 Abs. 2); auf Antrag ist der erste Aufenthaltstag befreit (§ 4 Abs. 2). Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, ist nicht pflichtig (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fälligen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen ein und führen ab (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken oder über das elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 6); Befreiungsanträge spätestens am Abreisetag (§ 4 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
An- und Abmeldung der Gäste innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Steinach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Steinach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • In der Kurtaxe ist ein Teilbetrag für die KONUS-Fahrentgelterstattung enthalten.
  • Kinder bis 16 erhalten trotz Befreiung Anspruch auf die Schwarzwaldgästekarte (§ 5 Abs. 1).
  • Beim elektronischen Meldeverfahren ist bei ausländischen Gästen die Pass-/Ausweisnummer zu übermitteln.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Steinach.

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