Baden-Württemberg
Kurtaxe in Steinach
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt 2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag, Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb eines Tages, Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag (inkl. KONUS-Teilbetrag); Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Beruflich zu Tagungen Anwesende sind kurtaxepflichtig (§ 2 Abs. 2); auf Antrag ist der erste Aufenthaltstag befreit (§ 4 Abs. 2). Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, ist nicht pflichtig (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fälligen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen ein und führen ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken oder über das elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 6); Befreiungsanträge spätestens am Abreisetag (§ 4 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- An- und Abmeldung der Gäste innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Steinach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Steinach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- In der Kurtaxe ist ein Teilbetrag für die KONUS-Fahrentgelterstattung enthalten.
- Kinder bis 16 erhalten trotz Befreiung Anspruch auf die Schwarzwaldgästekarte (§ 5 Abs. 1).
- Beim elektronischen Meldeverfahren ist bei ausländischen Gästen die Pass-/Ausweisnummer zu übermitteln.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Steinach.
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