Hessen
Tourismusbeitrag in Kelsterbach
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Abrechnung und Fristen
- vierteljährlichMeldung Frist in der Quelle nicht genannt; Erklärung vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende; Abführung vierteljährlich, bis zum 20. Tag nach Quartalsende
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: Frist in der Quelle nicht genannt. Abgabenerklärung: vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 3). Abführung der Abgabe: vierteljährlich, bis zum 20. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 2).
Regeln im Detail
Der Tourismusbeitrag beträgt 2,00 € je Person ab 18 Jahren und Aufenthaltstag, ganzjährig im ganzen Stadtgebiet. Gastgeber ziehen ihn beim Gast ein, reichen bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Beitragserklärung beim Steueramt ein und führen den Beitrag bis zum 20. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person ab 18 Jahren und Aufenthaltstag, ganzjährig im ganzen Stadtgebiet; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr frei. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung nennt keine Befreiung für beruflich Reisende (§ 5); beitragspflichtig sind alle ortsfremden Personen (§ 2).
- Anerkannt als
- Tourismusort (amtliche Liste des Landes Hessen, Stand 30.04.2026)
Pflichten und Fristen
- Meldung der Gäste
- Frist in der Quelle nicht genannt.
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Abreisetag. § 3 Abs. 2
- Abgabenerklärung
- Vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende. Beitragserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, Beitrag selbst errechnet (§ 3 Abs. 4, § 7 Abs. 3). § 7 Abs. 3
- Abführung der Abgabe
- Vierteljährlich, bis zum 20. Tag nach Quartalsende. § 7 Abs. 2
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kelsterbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kelsterbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 galt statt des Tourismusbeitrags eine Übernachtungssteuer von 3 % des Übernachtungspreises.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Kelsterbach – Tourismusbeitragssatzung (in Kraft 01.01.2025)
- Stadt Kelsterbach – Übernachtungssteuersatzung (01.07.2023 bis 31.12.2024)
- Stadt Kelsterbach – Satzungen
- Stadt Kelsterbach – Anmeldung Beherbergungsbetrieb
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Kelsterbach
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Kelsterbach nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Kelsterbach
Was kostet die Kurtaxe in Kelsterbach?
Tourismusbeitrag in Kelsterbach: 2,00 € pro Person und Nacht. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Kelsterbach?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: 2 × 2,00 €, 1 Kind unter 18 frei = 4,00 € (× 7). Insgesamt 28,00 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Kelsterbach damit auf Platz 260 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Kelsterbach Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Kelsterbach die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: Frist in der Quelle nicht genannt. Einzug beim Gast: spätestens am Abreisetag (§ 3 Abs. 2). Abgabenerklärung: vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 3). Abführung der Abgabe: vierteljährlich, bis zum 20. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 2). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Kelsterbach startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Kelsterbach im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Kelsterbach startet. Eine E-Mail, keine Werbung.