Gastgeberklar Ort prüfen

Hessen

Keine Kurtaxe in Neu-Isenburg

Neu-Isenburg erhebt derzeit keine Abgabe von Übernachtungsgästen: Die Übernachtungsteuer wurde rückwirkend zum 01.10.2025 aufgehoben, und der beschlossene Tourismusbeitrag (ab 01.01.2027) war am 13.10.2026 noch nicht veröffentlicht. Gastgeber ziehen dort deshalb heute nichts ein; sobald die Satzung veröffentlicht ist, ändert sich das.

Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 14.10.2026.

So prüfen wir

Regeln im Detail

Anerkannt als
Tourismusort (amtliche Liste des Landes Hessen, Stand 30.04.2026)
Gut zu wissen
  • Die Übernachtungsteuer (3 %, ab 01.10.2025) wurde rückwirkend zum 01.10.2025 aufgehoben (Aufhebungssatzung, in Kraft 16.11.2025).
  • Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.09.2026 einen Tourismusbeitrag von 2,00 € je Person und Aufenthaltstag ab 01.01.2027 beschlossen; die Satzung war am 13.10.2026 noch nicht veröffentlicht und gilt erst danach.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.

Verlauf für Neu-Isenburg

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Neu-Isenburg nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.