Hessen
Tourismusbeitrag in Offenbach am Main
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2 € pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag).
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2026)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Auch Geschäftsreisende zahlen. Der Beitrag gilt unabhängig vom Reisezweck.
- Erhoben seit
- 01.04.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung bis zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar für das abgelaufene Quartal, auch als Nullmeldung, wenn niemand übernachtet hat.
- Zahlung
- Zahlung zusammen mit der Meldung bis zum 15. des Monats nach Quartalsende an die Stadt (Kämmerei, Kasse und Steuern). SEPA-Lastschrift ist möglich.
- Einreichung
- Über das Online-Formular der Stadt Offenbach. Einen Bescheid gibt es in der Regel nicht.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Offenbach am Main nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Offenbach am Main ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht den Offenbacher Tourismusbeitrag nicht ein. Auch Privatvermieter über Airbnb und andere Plattformen müssen ihn selbst vom Gast verlangen, melden und abführen.
Gut zu wissen
- Der Beitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
- Befreit sind nur unentgeltliche Besuche bei Bekannten, stationär aufgenommene Personen, Notunterkünfte sowie Klassenfahrten samt Lehrkräften. Kinder sind nicht befreit. Der Gast muss die Befreiung nachweisen.
- Auch lange Aufenthalte sind beitragspflichtig, bis der Gast in Offenbach einen Haupt- oder Nebenwohnsitz anmeldet.
- Sie müssen ein Gästeverzeichnis führen und vier Jahre aufbewahren. Fehlt die Meldung, kann die Stadt schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Offenbach am Main: Tourismusbeitrag in Offenbach
- Tourismusbeitragssatzung Offenbach am Main vom 26.02.2026 (PDF)
- Stadt Offenbach: Ab April zahlen Übernachtungsgäste eine Tourismusabgabe (16.03.2026)
- Airbnb-Hilfe-Center: Einzug von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Offenbach am Main.
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