Gastgeberklar Ort prüfen

Hessen

Tourismusbeitrag in Offenbach am Main

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Offenbach am Main auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

2 € pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag).

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2026)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Auch Geschäftsreisende zahlen. Der Beitrag gilt unabhängig vom Reisezweck.
Erhoben seit
01.04.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung bis zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar für das abgelaufene Quartal, auch als Nullmeldung, wenn niemand übernachtet hat.
Zahlung
Zahlung zusammen mit der Meldung bis zum 15. des Monats nach Quartalsende an die Stadt (Kämmerei, Kasse und Steuern). SEPA-Lastschrift ist möglich.
Einreichung
Über das Online-Formular der Stadt Offenbach. Einen Bescheid gibt es in der Regel nicht.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Offenbach am Main nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Offenbach am Main ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht den Offenbacher Tourismusbeitrag nicht ein. Auch Privatvermieter über Airbnb und andere Plattformen müssen ihn selbst vom Gast verlangen, melden und abführen.

Gut zu wissen
  • Der Beitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
  • Befreit sind nur unentgeltliche Besuche bei Bekannten, stationär aufgenommene Personen, Notunterkünfte sowie Klassenfahrten samt Lehrkräften. Kinder sind nicht befreit. Der Gast muss die Befreiung nachweisen.
  • Auch lange Aufenthalte sind beitragspflichtig, bis der Gast in Offenbach einen Haupt- oder Nebenwohnsitz anmeldet.
  • Sie müssen ein Gästeverzeichnis führen und vier Jahre aufbewahren. Fehlt die Meldung, kann die Stadt schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

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