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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Furtwangen im Schwarzwald

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 18: 1,00 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einige Angaben für Furtwangen im Schwarzwald bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 18 Jahre und 1,00 EUR von 6 bis 17 Jahre; Kinder bis 5 Jahre sind befreit. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber meldet die Gäste an, zieht die Kurtaxe ein und führt sie monatlich ab (bis 10. des Folgemonats; ab 2027 bis Ende des Folgemonats, Meldung elektronisch).

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag (netto) 3,00 EUR ab 18 Jahre, 1,00 EUR von 6 bis 17 Jahre; Kinder bis 5 Jahre befreit. Schwerbehinderte (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung) 1,50 EUR bzw. 0,50 EUR. Darin Anteil von 0,5029 EUR für KONUS. Ersatzsatz für Personen ohne KONUS-Vergünstigung: 1,59 EUR / 0,75 EUR / 0,37 EUR / 0,00 EUR. (gilt seit 01.01.2026)
Änderung
Ab 01.01.2027: 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027) – Je Person und Aufenthaltstag inklusive Mehrwertsteuer 3,00 EUR ab 18 Jahre, 1,00 EUR von 6 bis 17 Jahre; Schwerbehinderte (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung) 1,50 EUR bzw. 0,50 EUR. Darin Anteil von 0,7009 EUR für KONUS.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste sind innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 10 Abs. 1). Die im Kalendermonat fällig gewordene Kurtaxe ist bis zum 10. des Folgemonats abzuführen (§ 11 Abs. 2). Ab 01.01.2027: Meldung über das elektronische Meldeverfahren, Abführung jeweils bis zum Ende des Folgemonats.
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 9 Abs. 1); der Gastgeber zieht sie ein und führt sie an die Stadt Furtwangen ab. Ab 2027 wird sie mit Beendigung des Aufenthalts fällig.
Einreichung
Abrechnung nach dem von der Stadt bereitgestellten Formblatt; ab 2027 über das elektronische Meldeverfahren (Datenfernübertragung), auf Antrag Härtefallbefreiung davon.
Betrieb anzeigen
Gastgeber, Campingplatzbetreiber und Vermieter von Ferienwohnungen sind meldepflichtig (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Furtwangen im Schwarzwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Furtwangen im Schwarzwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ab 01.01.2027 gilt die Änderungssatzung vom 23.06.2026: Sätze unverändert, aber als Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  • Der Kurbezirk umfasst das gesamte Stadtgebiet mit Neukirch, Linach, Schönenbach und Rohrbach.
  • Jeder Kurtaxepflichtige hat Anspruch auf eine Konus-Gästekarte (freie Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald).
  • Befreit sind u. a. Kinder bis 5 Jahre, Familienbesucher im Haushalt von Einwohnern, Schullandheim- und Jugendzeltlager-Teilnehmer, Wettkampfteilnehmer sowie bettlägerige Kranke mit ärztlichem Zeugnis und Schwerbehinderte von 6 bis 17 Jahren (mind. 50 v. H.).
  • Der Gastgeber haftet für vollständigen und richtigen Einzug; Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
  • Ab 01.01.2027 erfolgt die Meldung elektronisch und die Abführung jeweils bis zum Ende des Folgemonats.
Quellen und Prüfstand

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