Baden-Württemberg
Kurtaxe in Schönwald im Schwarzwald
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,60 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,00 € je Person und Tag ab 16 Jahren, 1,60 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Der Ankunftstag wird berechnet, der Abreisetag nicht. Gastgeber melden elektronisch an, ziehen ein und führen monatlich ab.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 € je Person und Tag ab 16 Jahren, 1,60 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche. Ankunftstag voll, Abreisetag nicht berechnet. Zweitwohnungs-Einwohner: pauschale Jahreskurtaxe (240 € Einzimmerwohnung, 300 € größere Wohnung, ab 01.01.2026). (gilt seit 01.12.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,60 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Anreise, Abmeldung drei Tage nach Abreise; die vereinnahmte Kurtaxe eines Kalendermonats ist zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt abzuführen (§ 8 Abs. 1).
- Zahlung
- Fällig am letzten Aufenthaltstag, spätestens zum Kalendermonatsende (§ 9 Abs. 1). Die Gemeinde fordert die Beträge per Bescheid an, zahlbar innerhalb von 14 Tagen (§ 8 Abs. 3).
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (§ 8 Abs. 6); Befreiungsanträge im Zuge der Meldung (§ 6).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Schönwald im Schwarzwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Schönwald im Schwarzwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Gemeinde kann die Hochschwarzwald Tourismus GmbH mit Berechnung und Bescheiden beauftragen (§ 1 Abs. 2).
- Die Gästekarte enthält den KONUS-Hinweis (§ 7 Abs. 1).
- Meldeunterlagen sind drei Jahre aufzubewahren (§ 8 Abs. 9).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schönwald im Schwarzwald.
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