Baden-Württemberg
Kurtaxe in Triberg im Schwarzwald
- Höhe
- 4,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 2,00 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
4,00 Euro je Person ab 16 Jahren, 2,00 Euro für 6 bis 15 Jahre, je Aufenthaltstag im gesamten Kurbezirk (brutto inkl. 7 % USt). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber zieht ein und führt monatlich bis zum 15. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 4,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Im gesamten Kurbezirk ganzjährig 4,00 Euro brutto je Person ab 16 Jahren und 2,00 Euro brutto ab 6 Jahren je Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 2,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Fällig am letzten Aufenthaltstag; der Gastgeber zieht ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
- Einreichung
- Meldung auf den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken; auf Anforderung Aufschlüsselung der abgeführten Beträge nach Formblatt.
- Betrieb anzeigen
- Jeder zahlende Gast hat Anspruch auf eine Kurkarte (Triberger Gästekarte).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Triberg im Schwarzwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Triberg im Schwarzwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag bei der Stadt einzureichen.
- Träger des goldenen, silbernen oder bronzenen Kurgastabzeichens sind für den Aufenthaltszeitpunkt der Verleihung befreit.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Triberg im Schwarzwald.
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