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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Triberg im Schwarzwald

Höhe
4,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 2,00 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Regeln im Detail

4,00 Euro je Person ab 16 Jahren, 2,00 Euro für 6 bis 15 Jahre, je Aufenthaltstag im gesamten Kurbezirk (brutto inkl. 7 % USt). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber zieht ein und führt monatlich bis zum 15. des Folgemonats ab.

Höhe
4,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Im gesamten Kurbezirk ganzjährig 4,00 Euro brutto je Person ab 16 Jahren und 2,00 Euro brutto ab 6 Jahren je Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 2,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- und Abmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Fällig am letzten Aufenthaltstag; der Gastgeber zieht ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
Einreichung
Meldung auf den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken; auf Anforderung Aufschlüsselung der abgeführten Beträge nach Formblatt.
Betrieb anzeigen
Jeder zahlende Gast hat Anspruch auf eine Kurkarte (Triberger Gästekarte).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Triberg im Schwarzwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Triberg im Schwarzwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag bei der Stadt einzureichen.
  • Träger des goldenen, silbernen oder bronzenen Kurgastabzeichens sind für den Aufenthaltszeitpunkt der Verleihung befreit.
  • Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Triberg im Schwarzwald.

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