Baden-Württemberg
Kurtaxe in Gaienhofen
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt 2,80 Euro (April bis Oktober) bzw. 1,80 Euro (übrige Zeit) je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie nach Bescheid zum Ende der Teilsaison ab.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 2,80 Euro in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober), 1,80 Euro in der Nebensaison. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.04.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen aufhalten, sowie Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7); Abführung nach Ablauf der Teilsaison zum 31.3., 31.10. und 31.12. innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie an die Gemeinde ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug.
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken.
- Betrieb anzeigen
- Beherbergende und Ferienwohnungs-Vermieter melden bei ihnen verweilende Personen innerhalb von 3 Tagen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Gaienhofen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Gaienhofen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Ferien-Zweitwohnungen und Dauercamper zahlen eine pauschale Saison-Kurtaxe (153,00 bzw. 230,00 Euro) statt der Tagessätze.
- Jeder zahlende Gast hat Anspruch auf eine Gästekarte, die der Gastgeber nach der Ankunft aushändigen muss.
- Die Gemeinde kann in begründeten Ausnahmefällen einen anderen Abrechnungsrhythmus vorgeben.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gaienhofen.
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