Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Kurtaxe in Öhningen

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Buchung in Öhningen berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Öhningen auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 2,00 € je Person und Aufenthaltstag von April bis Oktober und 1,50 € von November bis März. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Gäste erhalten von Gastgebern die VHB-Gästekarte.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 2,00 € in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) und 1,50 € in der Nebensaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember). Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.04.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten, sowie Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1). Abführung nach Ablauf der Teilsaison zum 31.3., 31.10. und 31.12. nach besonderem Bescheid innerhalb von 14 Tagen nach dessen Bekanntgabe (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe entsteht am Ankunftstag und wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1). Der Gastgeber zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 4); sie kann mit der Meldung nach dem Meldegesetz verbunden werden.
Betrieb anzeigen
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz betreibt oder eine Ferienwohnung vermietet, muss die Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise anmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Öhningen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Öhningen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Gastgeber muss dem Gast nach der Ankunft die namentlich ausgestellte, nicht übertragbare Gästekarte aushändigen (§ 5 Abs. 3).
  • Zweitwohnungen und Dauercamper zahlen eine pauschale Saison-Kurtaxe (106,00 € bzw. 151,00 €) und keine Tageskurtaxe.
  • Der Gastgeber haftet für den vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Öhningen.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen