Baden-Württemberg
Kurtaxe in Öhningen
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt 2,00 € je Person und Aufenthaltstag von April bis Oktober und 1,50 € von November bis März. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Gäste erhalten von Gastgebern die VHB-Gästekarte.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 2,00 € in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) und 1,50 € in der Nebensaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember). Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.04.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten, sowie Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1). Abführung nach Ablauf der Teilsaison zum 31.3., 31.10. und 31.12. nach besonderem Bescheid innerhalb von 14 Tagen nach dessen Bekanntgabe (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Kurtaxe entsteht am Ankunftstag und wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1). Der Gastgeber zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 4); sie kann mit der Meldung nach dem Meldegesetz verbunden werden.
- Betrieb anzeigen
- Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz betreibt oder eine Ferienwohnung vermietet, muss die Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise anmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Öhningen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Öhningen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gastgeber muss dem Gast nach der Ankunft die namentlich ausgestellte, nicht übertragbare Gästekarte aushändigen (§ 5 Abs. 3).
- Zweitwohnungen und Dauercamper zahlen eine pauschale Saison-Kurtaxe (106,00 € bzw. 151,00 €) und keine Tageskurtaxe.
- Der Gastgeber haftet für den vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Öhningen.
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