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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Kampen (Sylt)

Höhe
ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt 4,00 € je Aufenthaltstag in der Hauptsaison (01.04.-31.10.) und 2,00 € in der übrigen Zeit; der Anreisetag zählt, der Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Gastgeber melden elektronisch bis zum 10. des Folgemonats und führen die Abgabe binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ab.

Höhe
ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Aufenthaltstag 4,00 € in der Hauptsaison (01.04.-31.10.) und 2,00 € in der übrigen Zeit, einschließlich Mehrwertsteuer. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Jahresgästekarte 112 €. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens zum 10. Tag des Folgemonats (§ 9 Abs. 4); Abführung spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung (§ 9 Abs. 6).
Zahlung
Die Abgabe entsteht mit dem Eintreffen und wird am Tag nach der Ankunft fällig (§ 6 Abs. 1); Gastgeber ziehen sie ein und überweisen oder erteilen Lastschrift auf Grundlage der Rechnung der Gemeinde.
Einreichung
Meldung grundsätzlich elektronisch über die Schnittstellen oder die Webanwendung der Gemeinde; auf begründeten Antrag über Meldezettel gegen 3 % Bearbeitungsgebühr der gemeldeten Beträge.
Betrieb anzeigen
Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist die Gemeinde unverzüglich zu unterrichten (§ 9 Abs. 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kampen (Sylt) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kampen (Sylt) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gästekarte (auch digital) nebst Quittung an den Gast, maximal 28 Tage gültig (§ 7 Abs. 1).
  • Gästeverzeichnis mit Belegungsplan führen und nach Jahresschluss vier weitere Jahre aufbewahren (§ 9 Abs. 8).
  • Auch unentgeltliche Übernachtungen in eigenen Räumen von Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt machen den Eigentümer zum Unterkunftsgeber (§ 9 Abs. 2).
  • Gäste, die auf Sylt in einer anderen Gemeinde Kurabgabe gezahlt haben, sind als Tagesgäste befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kampen (Sylt).

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