Schleswig-Holstein
Kurabgabe (Kurtaxe) in Wenningstedt-Braderup (Sylt)
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Abrechnung und Fristen
- je AufenthaltMeldung spätestens am Ankunftstag; Meldung spätestens am Werktag nach der Ankunft; Abführung binnen 14 Tagen nach der Abreise
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
- Gemeinde Wenningstedt-Braderup – II. Nachtragssatzung zur Kurabgabensatzung vom 23.06.2020
- Gemeinde Wenningstedt-Braderup – Kurabgabensatzung in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 22.12.2016
- Gemeinde Wenningstedt-Braderup – Kurabgabensatzung vom 06.01.2014
- Amt Landschaft Sylt – Ortsrecht Wenningstedt-Braderup
- Sylt – Kurabgabe (Sätze der Inselorte)
Einige Angaben für Wenningstedt-Braderup (Sylt) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 9 Abs. 1). Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 3). Abführung der Abgabe: binnen 14 Tagen nach der Abreise (§ 4 Abs. 3a).
Regeln im Detail
Wenningstedt-Braderup erhebt eine Kurabgabe von 3,00 € je Person und Tag vom 01.05. bis 30.09. und 1,50 € in der übrigen Zeit, jeweils einschließlich Umsatzsteuer. Der Gast zahlt sie spätestens am Tag nach der Ankunft für die gesamte voraussichtliche Aufenthaltsdauer an den Beherberger; dieser zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab. Wer binnen 14 Tagen nach der Abreise abführt und digital meldet, erhält 5 % der abgeführten Kurabgabe als Vergütung (bei Meldung per Fax oder schriftlich 2,5 %).
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je kurabgabepflichtiger Person und Aufenthaltstag 3,00 € (01.05.-30.09.) bzw. 1,50 € (übrige Zeit des Jahres), jeweils einschließlich Umsatzsteuer. Wahlweise Jahreskurabgabe: das 28fache des Tagessatzes der Hauptzeit, also 84 €. Tageskurabgabe für Gäste ohne Übernachtung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und Nutzerentgelt 3,50 € bzw. 1,75 € je Person ab 18 Jahre (§ 5 Abs. 4). (gilt seit 01.07.2020) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Handelsvertreter, Geschäftsreisende und andere Personen sind nicht kurabgabepflichtig, solange sie sich zur Ausübung ihres Berufs im Erhebungsgebiet aufhalten und die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen; wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd (§ 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3). Der Grund ist auf Verlangen nachzuweisen (z. B. Arbeitgeberbescheinigung). Tagungsgäste sind bis zu drei Tagen (zwei Übernachtungen) befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
- Erhoben seit
- 01.02.2014
- Anerkannt als
- Seeheilbad (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) (Amt Landschaft Sylt)
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Ankunftstag. Meldung digital nach den Vorgaben der Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup GmbH & Co. KG oder per Fax bzw. schriftlich (§ 4 Abs. 3a und 3b). § 9 Abs. 1
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft. § 9 Abs. 3
- Einzug beim Gast
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 4 Abs. 3
- Abführung der Abgabe
- Binnen 14 Tagen nach der Abreise. § 4 Abs. 3a
- Außerdem in der Satzung
- eine feste Abführungsfrist nennt die Satzung nicht. Beherberger ziehen die Kurabgabe ein führen sie an die Gemeinde ab (§ 4 Abs. 3) der Gast erhält nach Zahlung eine Gästekarte, als Zahlungsbeleg gilt die Durchschrift des Meldeformulars (§ 4 Abs. 2). Der Gast entrichtet die Kurabgabe spätestens am Tage nach der Ankunft für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthaltes an den Beherberger (§ 4 Abs. 1). die Meldung digital übermittelt
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wenningstedt-Braderup (Sylt) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wenningstedt-Braderup (Sylt) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beherberger müssen ein Gästeverzeichnis führen und die Kurabgabesatzung in den Wohnungseinheiten sichtbar anbringen (§ 9 Abs. 1 und 2).
- Beherberger haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe (§ 10).
- Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag anteilig erstattet, über die Abrechnung des Beherbergers; Jahres- und Tageskurabgaben werden nicht erstattet (§ 7).
- Verwandtenbesuch ohne Entgelt ist nur für die ersten drei Tage (zwei Übernachtungen) befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 5).
- Eigentümer überwiegend zu Erholungszwecken genutzter Wohnungen zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe, wenn sie im Kalenderjahr mindestens drei Monate Eigentümer sind (§ 5 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Wenningstedt-Braderup – II. Nachtragssatzung zur Kurabgabensatzung vom 23.06.2020
- Gemeinde Wenningstedt-Braderup – Kurabgabensatzung in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 22.12.2016
- Gemeinde Wenningstedt-Braderup – Kurabgabensatzung vom 06.01.2014
- Amt Landschaft Sylt – Ortsrecht Wenningstedt-Braderup
- Sylt – Kurabgabe (Sätze der Inselorte)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt).
Verlauf für Wenningstedt-Braderup (Sylt)
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Wenningstedt-Braderup (Sylt) nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Wenningstedt-Braderup (Sylt)
Was kostet die Kurtaxe in Wenningstedt-Braderup (Sylt)?
Kurabgabe in Wenningstedt-Braderup (Sylt): ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt), die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Wenningstedt-Braderup (Sylt)?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptzeit: 2 × 3,00 €, 1 Kind unter 18 frei = 6,00 € (× 7). Insgesamt 42,00 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Wenningstedt-Braderup (Sylt) Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Wenningstedt-Braderup (Sylt) die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 9 Abs. 1). Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 3). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 4 Abs. 3). Abführung der Abgabe: binnen 14 Tagen nach der Abreise (§ 4 Abs. 3a). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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