Schleswig-Holstein
Kurabgabe (Kurtaxe) in List auf Sylt
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- –
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
Einige Angaben für List auf Sylt bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
List auf Sylt erhebt seit 01.01.2026 eine Kurabgabe von 3,60 € je Person und Aufenthaltstag vom 01.05. bis 30.09. und 1,80 € in der übrigen Zeit (einschließlich Mehrwertsteuer). Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Die Abgabe ist vorrangig beim Unterkunftsgeber zu zahlen und wird am Tag nach der Ankunft fällig.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer 3,60 € in der Hauptsaison (01.05.-30.09.) und 1,80 € in der übrigen Zeit; Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anerkannt als
- Seebad (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Kurabgabe wird am Tag nach dem Tag der Ankunft fällig und ist vorrangig beim Unterkunftsgeber, dessen Beauftragtem oder bei der Kurverwaltung zu zahlen (§ 6 Abs. 1). Meldung der Gäste, Gästeverzeichnis und Abführung sind in § 9 geregelt; dessen Wortlaut und die Fristen sind im lesbaren Satzungstext nicht enthalten und daher nicht belegt.
- Zahlung
- Zu zahlen vorrangig beim Unterkunftsgeber, dessen Beauftragtem oder bei der Kurverwaltung (§ 6 Abs. 1); der Unterkunftsgeber berechnet, zieht ein und führt an die Kurverwaltung ab (vgl. § 9 und § 11).
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in List auf Sylt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an List auf Sylt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit; ab dem vollendeten 12. Lebensjahr müssen sie die Gästekarte in den Kur- und Erholungseinrichtungen mitführen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1).
- Befreit sind auch Angehörige von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Gemeinde, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
- Wer die Kurabgabe bereits in einer anderen Gemeinde auf Sylt für dieselbe Zeit entrichtet hat, ist als Tagesgast befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3).
- Verstöße gegen die Pflichten der Unterkunftsgeber können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden (§ 11 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde List auf Sylt – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Stand 01.01.2026)
- Amt Landschaft Sylt – Ortsrecht der Gemeinde List auf Sylt
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt List auf Sylt.
Häufige Fragen: Kurtaxe in List auf Sylt
Was kostet die Kurtaxe in List auf Sylt?
Kurabgabe in List auf Sylt: ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in List auf Sylt Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
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