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Bayern

Kurbeitrag in Kiefersfelden

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
feste Termine31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Kiefersfelden bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 EUR je Aufenthaltstag für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, An- und Abreisetag zusammen ein Tag. Die Gemeinde erhebt den Beitrag von den Gastgebern vierteljährlich zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 EUR je Aufenthaltstag für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres (5. Änderungssatzung); An- und Abreisetag zusammen ein Tag. Eine Regelung für Kinder unter 18 enthält die neueste Fassung von § 4 Abs. 2 nicht. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Erhoben seit
01.01.1989
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 6: Die Gemeinde erhebt von den zur Einhebung Verpflichteten den Kurbeitrag vierteljährlich zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
Zahlung
Beitrag wird mit dem Entstehen fällig; Gastgeber heben ihn ein und haften für den Eingang.
Einreichung
Gastgeber melden die Beitragspflichtigen schriftlich, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben.
Betrieb anzeigen
Beitragspflichtige, die im Kurgebiet übernachten, erklären sich spätestens am Tag nach Ankunft mit Formblatt der Gemeinde.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kiefersfelden nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kiefersfelden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet.
  • Zweitwohnungsinhaber: Jahrespauschale kann vereinbart werden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kiefersfelden.

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