Baden-Württemberg
Übernachtungsteuer in Freiburg im Breisgau
- Höhe
- 5 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 30. des Folgemonats
- Kinder
- befreitkeine Abgabe für Minderjährige
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Abgabe–
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 % des Nettopreises für die reine Übernachtung (ohne Umsatzsteuer). Für Frühstück und Mahlzeiten gelten Pauschalen, falls nicht getrennt ausgewiesen.
- Höhe
- 5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.07.2023)
- Kinder und Jugendliche
- befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Berufliche Übernachtungen sind seit 1. Juli 2023 steuerpflichtig.
- Erhoben seit
- 01.01.2014
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 30. Tag nach Quartalsende, also 30.04., 30.07., 30.10. und 30.01.
- Zahlung
- separat nicht angegeben
- Einreichung
- Formular der Stadt (mit Rechenfunktion) oder elektronisch über service-bw.
- Betrieb anzeigen
- Neue Betriebe mit dem Anmeldeformular der Stadtkämmerei anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Freiburg im Breisgau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Freiburg im Breisgau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kleinbetriebe können auf Antrag halbjährlich anmelden (30.07. und 30.01.).
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau.
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