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Baden-Württemberg

Übernachtungsteuer in Freiburg im Breisgau

Höhe
5 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 30. des Folgemonats
Kinder
befreitkeine Abgabe für Minderjährige
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des Nettopreises für die reine Übernachtung (ohne Umsatzsteuer). Für Frühstück und Mahlzeiten gelten Pauschalen, falls nicht getrennt ausgewiesen.

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.07.2023)
Kinder und Jugendliche
befreit
Berufliche Übernachtungen
Berufliche Übernachtungen sind seit 1. Juli 2023 steuerpflichtig.
Erhoben seit
01.01.2014
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 30. Tag nach Quartalsende, also 30.04., 30.07., 30.10. und 30.01.
Zahlung
separat nicht angegeben
Einreichung
Formular der Stadt (mit Rechenfunktion) oder elektronisch über service-bw.
Betrieb anzeigen
Neue Betriebe mit dem Anmeldeformular der Stadtkämmerei anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Freiburg im Breisgau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Freiburg im Breisgau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kleinbetriebe können auf Antrag halbjährlich anmelden (30.07. und 30.01.).
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau.

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