Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Keine Übernachtungsteuer in Leinfelden-Echterdingen

Im veröffentlichten Ortsrecht von Leinfelden-Echterdingen steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Leinfelden-Echterdingen eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Gut zu wissen
  • Der Gemeinderat hat beschlossen, ab 1. Juli 2027 eine Übernachtungsteuer von 4 Euro je Person und Nacht einzuführen; die Satzung dazu liegt noch nicht vor (Meldung der Stadt vom 31.07.2026). Wir tragen sie ein, sobald sie bekannt gemacht ist.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen.

Verlauf für Leinfelden-Echterdingen

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Leinfelden-Echterdingen nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.