Baden-Württemberg
Keine Übernachtungsteuer in Leinfelden-Echterdingen
Im veröffentlichten Ortsrecht von Leinfelden-Echterdingen steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Leinfelden-Echterdingen eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
Gut zu wissen
- Der Gemeinderat hat beschlossen, ab 1. Juli 2027 eine Übernachtungsteuer von 4 Euro je Person und Nacht einzuführen; die Satzung dazu liegt noch nicht vor (Meldung der Stadt vom 31.07.2026). Wir tragen sie ein, sobald sie bekannt gemacht ist.
Quellen und Prüfstand
- Leinfelden-Echterdingen: Ortsrecht, Steuer- und Abgabensatzungen (ohne Übernachtungsteuer, Kur- oder Gästebeitrag)
- Leinfelden-Echterdingen: Beschluss zur Übernachtungsteuer
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen.
Verlauf für Leinfelden-Echterdingen
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Leinfelden-Echterdingen nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.