Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Übernachtungssteuer in Tübingen

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

Buchung in Tübingen berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Tübingen auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 € pro Nacht und Person ab 18 Jahren, unabhängig vom Übernachtungspreis. Erhoben wird höchstens für 60 Nächte eines ununterbrochenen Aufenthalts in derselben Unterkunft.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Private und berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Gäste müssen den Reisegrund nicht angeben.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 60 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung für jedes Quartal bis zum 15. des Folgemonats: 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar. Auch ohne Gäste ist eine Null-Meldung nötig.
Zahlung
Die angemeldete Steuer ist am 30. Tag nach Quartalsende fällig. Überweisung an die Stadt unter Angabe von Unterkunft und Buchungszeichen. SEPA-Lastschrift ist möglich (Mandat schriftlich oder per Fax).
Einreichung
Amtlicher Vordruck bzw. Online-Formular mit digitaler Unterschrift, per Post oder E-Mail an [email protected]. Für jede Unterkunft wird eine eigene Anmeldung abgegeben.
Betrieb anzeigen
Jede Unterkunft muss vor dem ersten Inserat mit dem Formular „Anzeige einer Beherbergungseinrichtung“ gemeldet werden, auch mehrere Ferienwohnungen im selben Haus einzeln. Danach gibt es ein Buchungszeichen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Tübingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Tübingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Tübinger Übernachtungssteuer nicht ein. Laut Stadt gilt die Steuer unabhängig von der Plattform. Sie müssen sie selbst erheben und abführen.

Gut zu wissen
  • Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Das Alter kann per Check-in-Formular erfasst werden.
  • Belegungen, mit denen ein Wohnsitz nach Melderecht begründet wird, sind steuerfrei. Der Gast muss das nachweisen.
  • Namen des Buchenden, Personenzahl und Nächte aufzeichnen. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
  • Übernachtungen, die nachweislich schon 2025 vertraglich vereinbart wurden, sind steuerfrei.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen