Baden-Württemberg
Übernachtungsteuer in Stuttgart
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- befreitkeine Abgabe für Minderjährige
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Abgabe–
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3 € pro Person und Nacht.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
- Kinder und Jugendliche
- befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Touristische und geschäftliche Übernachtungen sind gleichermaßen steuerpflichtig.
- Erhoben seit
- 01.07.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres.
- Zahlung
- Zahlung innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid.
- Einreichung
- Online über service-bw.de (Servicekonto) oder schriftlich per Formular (Post/E-Mail).
- Betrieb anzeigen
- Neue Betriebe innerhalb eines Monats nach Beginn anmelden. Bestehende Betriebe mussten sich bis 31. Juli 2026 anmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Stuttgart nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Stuttgart ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Neu seit 1. Juli 2026.
- Minderjährige und genehmigte Schülergruppen sind befreit.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Stuttgart.
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