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Baden-Württemberg

Übernachtungsteuer in Stuttgart

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
befreitkeine Abgabe für Minderjährige
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3 € pro Person und Nacht.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
Kinder und Jugendliche
befreit
Berufliche Übernachtungen
Touristische und geschäftliche Übernachtungen sind gleichermaßen steuerpflichtig.
Erhoben seit
01.07.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres.
Zahlung
Zahlung innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid.
Einreichung
Online über service-bw.de (Servicekonto) oder schriftlich per Formular (Post/E-Mail).
Betrieb anzeigen
Neue Betriebe innerhalb eines Monats nach Beginn anmelden. Bestehende Betriebe mussten sich bis 31. Juli 2026 anmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Stuttgart nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Stuttgart ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Neu seit 1. Juli 2026.
  • Minderjährige und genehmigte Schülergruppen sind befreit.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Stuttgart.

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