Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Keine Kurtaxe in Leutkirch im Allgäu

Im veröffentlichten Ortsrecht von Leutkirch im Allgäu steht keine Satzung über Kurtaxe, Kurbeitrag, Gästebeitrag oder Übernachtungsteuer (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine solche Abgabe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 14.10.2026.

So prüfen wir

Regeln im Detail

Anerkannt als
Erholungsort (amtliche Liste des Landes Baden-Württemberg, Stand 28.09.2026)
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.

Verlauf für Leutkirch im Allgäu

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Leutkirch im Allgäu nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.