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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Kißlegg

Höhe
2,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,10 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Regeln im Detail

2,10 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,10 EUR für 6 bis 15 Jahre. Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. Abführung bis zum 10. des Folgemonats.

Höhe
2,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 2,10 EUR ab Vollendung des 16. Lebensjahres, 1,10 EUR für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren. Die Gästekarte enthält die kostenlose ÖPNV-Nutzung. (gilt seit 02.06.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,10 €
Berufliche Übernachtungen
Nicht erhoben bei Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich zur Teilnahme an Tagungen in der Gemeinde aufhalten (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise, elektronisch (§ 7 Abs. 1, 7); im Kalendermonat fällig gewordene Beträge bis zum 10. des Folgemonats abführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1); fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6).
Einreichung
Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (§ 7 Abs. 7).
Betrieb anzeigen
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder eine Wohnung als Ferienwohnung überlässt, meldet die Gäste an und ab.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kißlegg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kißlegg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind u. a. Tagesgäste (nicht länger als ein Tag), Familienbesuche, Schullandheim/Zeltlager und Kranke/Schwerbehinderte, solange sie Kureinrichtungen nicht nutzen können.
  • Die Gästekarte (Gästepass Kißlegg) beinhaltet die kostenlose Nutzung des regionalen ÖPNV.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kißlegg.

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