Baden-Württemberg
Kurtaxe in Kißlegg
- Höhe
- 2,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,10 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,10 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,10 EUR für 6 bis 15 Jahre. Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. Abführung bis zum 10. des Folgemonats.
- Höhe
- 2,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 2,10 EUR ab Vollendung des 16. Lebensjahres, 1,10 EUR für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren. Die Gästekarte enthält die kostenlose ÖPNV-Nutzung. (gilt seit 02.06.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,10 €
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht erhoben bei Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich zur Teilnahme an Tagungen in der Gemeinde aufhalten (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise, elektronisch (§ 7 Abs. 1, 7); im Kalendermonat fällig gewordene Beträge bis zum 10. des Folgemonats abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1); fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6).
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (§ 7 Abs. 7).
- Betrieb anzeigen
- Wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder eine Wohnung als Ferienwohnung überlässt, meldet die Gäste an und ab.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kißlegg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kißlegg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind u. a. Tagesgäste (nicht länger als ein Tag), Familienbesuche, Schullandheim/Zeltlager und Kranke/Schwerbehinderte, solange sie Kureinrichtungen nicht nutzen können.
- Die Gästekarte (Gästepass Kißlegg) beinhaltet die kostenlose Nutzung des regionalen ÖPNV.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kißlegg.
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