Baden-Württemberg
KONUS-Abgabe (Gästekarte) in Lörrach
- Höhe
- 0,80 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 7 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
0,80 € pro Person und Übernachtung. Dafür erhält der Gast die KONUS-Gästekarte für kostenlosen Nahverkehr im Schwarzwald. Kinder bis einschließlich 5 Jahre zahlen nichts.
- Höhe
- 0,80 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2025)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Grundsätzlich zahlen auch beruflich Reisende, etwa Tagungsteilnehmer. Befreit ist nur, wer in Lörrach arbeitet oder in Ausbildung ist und bei der Anmeldung eine Arbeitgeberbestätigung vorlegt (Name, Arbeitsort Lörrach, Zeitraum). Wer außerhalb Lörrachs arbeitet, ist nicht befreit.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste müssen innerhalb einer Woche über das elektronische Meldeverfahren der Stadt gemeldet werden. Änderungen sind selbst bis zum Abreisetag möglich.
- Zahlung
- Die Stadt rechnet ab 5,00 € jeweils zur Mitte des Folgemonats ab, zum Jahresende unabhängig vom Betrag. Zahlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Abgabebescheids.
- Einreichung
- Meldeschein über das von der Stadt bereitgestellte Computerprogramm, nur ausnahmsweise auf Papiervordruck. Der KONUS-Meldeschein kann zugleich als Hotelmeldeschein genutzt werden.
- Betrieb anzeigen
- Für den Zugang zum Meldeverfahren an die Touristinformation Lörrach wenden ([email protected]).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lörrach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lörrach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die KONUS-Abgabe nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben, die Gäste melden und die Gästekarte aushändigen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre (Geburtsdatum auf dem Meldeschein angeben) sowie Schwerbehinderte mit Wertmarke und eine Begleitperson mit Merkzeichen „B“.
- Die Meldepflicht gilt auch für private Vermieter. Verstöße können mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet werden.
- Eine Gästekarte gilt höchstens zwei Monate. Bei längerem Aufenthalt gibt es eine neue Karte.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, müssen Sie das der Stadt sofort mit Name und Adresse melden.
- Die Befreiungsbestätigung eines Arbeitgebers ist umgehend an die Touristinformation zu schicken. Sonst wird die Abgabe dem Vermieter berechnet.
Quellen und Prüfstand
- KONUS-Abgabesatzung Lörrach (gültig ab 01.01.2025)
- Stadt Lörrach – Gastgeber-Informationen KONUS (gültig ab 01.01.2025)
- Stadt Lörrach – KONUS-Informationen für Gastgeber
- Airbnb Hilfe-Center – Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lörrach.
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