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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Plön

Höhe
ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 14. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Plön bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: 1,00 € Vor- und Nachsaison, 2,00 € Hauptsaison (01.05.-30.09.). Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei. Fällig am Tag nach der Ankunft für den gesamten voraussichtlichen Aufenthalt; Vermieter rechnet monatlich ab und führt bis zum 14. des Folgemonats an die Kurverwaltung ab.

Höhe
ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 1,00 € in der Vorsaison (01.01.-30.04.), 2,00 € in der Hauptsaison (01.05.-30.09.), 1,00 € in der Nachsaison (01.10.-31.12.), einschließlich Mehrwertsteuer. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei (bei Nachweis des Lebensalters). (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
In Ausübung ihres Dienstes, Berufs oder Gewerbes oder ihrer Ausbildung Anwesende sind befreit, soweit sie die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen; an Tagen der Inanspruchnahme zahlen sie die Tageskurabgabe.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 9 Abs. 3: Zwischenabrechnung zum Ende jeden Monats, Abführung bis zum 14. des Folgemonats an die Kurverwaltung; Schlussabrechnung zum Jahresende, Abführung innerhalb von 14 Tagen. § 9 Abs. 1: Gäste innerhalb von 24 Stunden bei der Kurverwaltung anmelden.
Zahlung
Wohnungsgeber zieht die Kurabgabe ein und führt sie monatlich bis zum 14. des Folgemonats an die Kurverwaltung ab.
Einreichung
Gäste innerhalb von 24 Stunden bei der Kurverwaltung anmelden und ein Gästeverzeichnis führen, das der Kurverwaltung jederzeit vorzulegen ist.
Betrieb anzeigen
Anmeldung mit Namen, Vornamen, Heimatanschriften, Alter (bis 18), An- und Abreisetag sowie Name und Anschrift des Wohnungsgebers.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Plön nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Plön ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jahreskurabgabe 56,00 € je Person (pauschal 28 Tage Hauptsaison) für Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte einer Wohnungseinheit.
  • Gäste mit Gästekarte oder ostseecard aus einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein sind bei Gegenseitigkeit an einem Tag befreit.
  • Bei vorzeitigem Abbruch wird zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet, Anspruch erlischt einen Monat nach Abreise.
  • Wohnungsgeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung; Satzung ist in der Unterkunft sichtbar auszulegen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Plön.

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