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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Bosau

Höhe
ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Gemeinde Bosau erhebt als Luftkurort eine Kurabgabe von 2,00 EUR (Hauptsaison 01.05.-30.09.) bzw. 1,00 EUR (Nebensaison) je Person und Tag; der Anreisetag wird nicht berechnet. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind freigestellt. Unterkunftsgeber müssen die Abgabe einziehen, die Ostseecard ausgeben und elektronisch bzw. per Meldeschein melden.

Höhe
ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer: Hauptsaison (01.05.-30.09.) 2,00 EUR, Nebensaison 1,00 EUR. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet. (gilt seit 01.05.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Elektronische Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft; die Kopie des Meldescheins bzw. die Abrechnungsdaten sind innerhalb von sechs Wochen bei der Kurverwaltung einzureichen (§ 9 Abs. 3). Abreiseänderungen innerhalb einer Woche nach Abreise mitteilen (§ 9 Abs. 4).
Zahlung
Die Kurabgabe ist eine Bringschuld und beim Unterkunftsgeber spätestens am Tag nach dem Eintreffen zu entrichten; der Unterkunftsgeber zieht sie ein und führt sie kostenfrei an den Kurbetrieb ab (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 6).
Einreichung
Meldung per Meldeschein oder elektronisch über die von Gemeinde bzw. Tourismusinformation Großer Plöner See bereitgestellte Schnittstelle.
Betrieb anzeigen
Anschriftsänderung des Unterkunftsgebers innerhalb von zwei Wochen schriftlich dem Kurbetrieb mitteilen; Gästeverzeichnis führen und Satzung sichtbar auslegen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bosau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bosau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jeder Person ab 18 Jahren ist eine Ostseecard auszuhändigen (§ 9 Abs. 3).
  • Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 7).
  • Eigentümer und Familienangehörige sowie Antragsteller können auf eine Jahrespauschale von 28 Hauptsaisontagen pauschaliert werden (§ 4 Abs. 2).
  • Verwandte von Personen mit Hauptwohnsitz in Bosau sind unter Bedingungen (unentgeltlich aufgenommen, keine Nutzung der Einrichtungen) freigestellt; Ostseecard-Inhaber aus Fremdgemeinden ebenfalls.
  • Verstöße gegen die Pflichten der Unterkunftsgeber sind Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 500 EUR Geldbuße.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bosau.

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