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Saarland

Kurabgabe in Mettlach

Höhe
2,40 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 17 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Mettlach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe wird nur im Ortsteil Orscholz erhoben und beträgt ab 01.01.2026 2,40 € pro Tag und Person. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres sind befreit. Gastgeber melden Ankunft und Abreise binnen 24 Stunden und zahlen die Abgabe bis zum 5. des Folgemonats ein.

Höhe
2,40 € pro Person und Nacht
2,40 € pro Tag und Person im Erhebungsgebiet Orscholz, Mehrwertsteuer enthalten; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres befreit. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 17 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Kurort aufhalten (§ 4 Abs. 1 c); Geschäftsreisende und Handelsvertreter für die ersten zwei Aufenthaltstage, ab dem dritten Tag wird die Abgabe berechnet.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung jedes Ortsfremden binnen 24 Stunden nach Ankunft und Abreise (§ 6 Abs. 1). Einzahlung der Kurabgabe bis spätestens zum 5. des folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); für Kur- und Rehakliniken bis zum Ende des folgenden Kalendermonats.
Zahlung
Der Gastgeber zieht die Kurabgabe ein und zahlt sie bis zum 5. des Folgemonats bei der Gemeinde ein; er haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8).
Einreichung
Meldung mit dem vorgeschriebenen Vordruck binnen 24 Stunden nach Ankunft und Abreise (§ 6).
Betrieb anzeigen
Verweigert ein Gast die Zahlung, meldet der Gastgeber dies unverzüglich der Gemeinde (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mettlach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Mettlach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Erhebungsgebiet ist nur der Ortsteil Orscholz, nicht die gesamte Gemeinde Mettlach.
  • Der Gastgeber händigt dem Gast nach der Ankunft eine Kurkarte aus (§ 9).
  • Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit im Erhebungsgebiet, die sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzen, zahlen pauschal 20,00 € pro Jahr (§ 7 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Mettlach.

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