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Saarland

Kurabgabe in Weiskirchen

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 14 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurabgabe wird als fester Betrag pro Person und Übernachtung erhoben, unabhängig vom Preis der Unterkunft (§7 Abs. 1 Satzung: 3,00 EUR pro Tag und Person). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, wobei der Anreisetag berechnet wird (§3 Abs. 2).

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2023)
Kinder und Jugendliche
unter 14 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Ort aufhalten, sind von der Kurabgabe befreit (§4 Abs. 1 b der Satzung).
Erhoben seit
01.01.2023
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Vermieter meldet jeden Gast mit Namen sowie An- und Abreisetag auf dem vorgeschriebenen Formular; die Meldung ist bis spätestens zum 10. Tag des Folgemonats bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen einzureichen (§6 Abs. 1).
Zahlung
Der Gastgeber zieht die Kurabgabe beim Gast ein und zahlt sie bis spätestens zum 5. des folgenden Monats bei der Gemeindekasse ein (§8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung auf amtlichem Vordruck bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen (Hochwald-Touristik); Befreiungsanträge nach §4 Abs. 2 sind mit den maßgeblichen Belegen innerhalb derselben Frist einzureichen.
Betrieb anzeigen
Jeder gewerbliche Vermieter muss jeden ortsfremden Gast zur Kurabgabe an- und abmelden (§6 Abs. 1). Die Kurabgabensatzung muss in den vermieteten Räumen sichtbar ausgehängt oder ausgelegt werden (§11).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Weiskirchen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Weiskirchen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Für Weiskirchen ist kein automatischer Einzug der Kurabgabe durch Airbnb oder Booking bekannt; der Gastgeber muss sie selbst einziehen und abführen.

Gut zu wissen
  • Für 14- bis 17-Jährige und für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80% gibt es eine Ermäßigung von 50% (§5).
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% sowie deren im Ausweis eingetragene Begleitperson sind vollständig befreit (§4 Abs. 1 d).
  • Der Gastgeber muss dem Gast nach Ankunft eine Kurkarte aushändigen (außer bei befreiten Kindern/Jugendlichen bis 14 Jahre).
  • Die aktuelle Satzung vom 08.12.2022 (zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 07.02.2024) ersetzte zum 01.01.2023 die Vorgänger-Satzung vom 29.11.2018. Der davor gültige Satz (im Vorab-Hinweis mit 1,40 EUR seit 1.1.2019 angegeben) ließ sich mit den verfügbaren Quellen nicht bestätigen und wurde daher nicht übernommen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weiskirchen.

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