Gastgeberklar Ort prüfen

Schleswig-Holstein

Keine Übernachtungsteuer in Neumünster

Im veröffentlichten Ortsrecht von Neumünster steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Neumünster eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neumünster.

Verlauf für Neumünster

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Neumünster nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.