Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag in Nümbrecht
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Nümbrecht erhebt ganzjährig 1,00 € pro Person und Tag (1. Nachtrag, in Kraft ab 01.01.2020). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind frei. Die Gastgeber reichen die Abrechnung bis zum 10. des Folgemonats ein.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je beitragspflichtiger Person täglich einschließlich Umsatzsteuer; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.01.2020) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abrechnung auf den Formularen der Gemeinde bis zum 10. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat (§ 6 Abs. 4). Der Kurbeitrag wird mit der Übernachtung fällig und ist spätestens am Tage vor der Abreise an den Erhebungsverpflichteten zu zahlen (§ 5).
- Zahlung
- Der Gast zahlt spätestens am Tage vor der Abreise an den Wohnungsgeber (§ 5); der Wohnungsgeber haftet als Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 3).
- Einreichung
- Formulare der Gemeinde bis zum 10. des Folgemonats einreichen (§ 6 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Der Wohnungsgeber führt ein Gästeverzeichnis (fünf Jahre aufzubewahren) und gibt jedem Gast eine Kurkarte (§ 6 Abs. 5, § 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Nümbrecht nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Nümbrecht ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Erhoben wird nur im anerkannten Kurgebiet, nicht im gesamten Gemeindegebiet.
- Der Wohnungsgeber muss die Kurbeitragssatzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar auslegen.
- Befreit sind u. a. Patienten der Kurklinik, die ihre Unterkunft nicht verlassen können (ärztliches Attest), und unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Ortsansässigen.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Nümbrecht – Kurbeitrag
- Gemeinde Nümbrecht – Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages
- Gemeinde Nümbrecht – 1. Nachtrag zur Kurbeitragssatzung
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Nümbrecht.
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